Jugendhilfeausschuss 16.04.2015:
Beschlossen wurden Wahlordnung und Satzung für die einwöchige Wahlphase des Jugendbeirats, die im Dezember 2015 oder Januar/Februar 2016 vorgesehen ist. Wahlberechtigt und wählbar sind Jugendliche, die am ersten Tag der Wahlwoche das 14. Lebensjahr vollendet und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und seit mindestens 12 Wochen in Regensburg gemeldet sind. Alle Jugendlichen erhalten eine Wahlbenachrichtigung, die sie in ihrem Wahllokal an ihrer Schule oder im Jugendzentrum bei der Wahl abgeben. Jede Wählerin, jeder Wähler hat insgesamt 7 Stimmen.
Wir fordern interessierte Jugendliche auf, sich für den Jugendbeirat zu bewerben. Ein Formblatt wird dazu von der Stadt zur Verfügung gestellt. Die BewerberInnen erhalten Unterstützung, um sich vor der Wahl bekannt machen zu können.
Die Wahlvorschläge werden in einer Liste zusammengefasst und bekannt gemacht. Die beschlossene Satzung beschreibt u.a. die Aufgaben des Jugendbeirats. Eine wesentliche ist es, den Stadtrat und seine Ausschüsse in Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen, durch Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zur beraten.
Ein weiterer Beschluss befasste sich mit dem wieder aktivierten Ring Politischer Jugend (RPJ), dem auch die Grüne Jugend angehört. Zur Durchführung von Veranstaltungen für politische Bildung stellt die Stadt dem RPJ 3000 € zur Verfügung.
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