Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über die bisherigen Erfahrungen mit dem Klimavorbehalt und geht dabei insbesondere auf die Schulungen bzw. Rückmeldungen der Fachämter ein.
- Die Verwaltung überarbeitet das Prüfschema zum Klimavorbehalt und legt dem Stadtrat das Ergebnis noch im Jahr 2023 zur Beschlussfassung vor. In die Überarbeitung sollen insbesondere folgende Punkte einfließen:
– Neben dem Leitbild Energie und Klima (Beschluss 2017) werden die Ziele des „Green Deal Regensburg“ Grundlage der Klimaverträglichkeitsprüfung, indem ein konkreter Kriterienkatalog aus den beschlossenen Emissionsreduktionszielen bzw. dem „Aktionsplan Energie und Klima“ entwickelt wird.
– Wo immer möglich sollte eine Quantifizierung der Klimaauswirkungen in CO2-Äquivalenten erfolgen, stets bezogen auf die jährlich zu erreichende Emissionsminderung gemäß Green-Deal-Beschluss.
– Der Klimavorbehalt bekommt Prozesscharakter, indem das zuständige Fachamt bereits während der Erstellung einer Beschlussvorlage in Austausch mit den Expert*innen der Klima-Stabsstelle tritt, um mögliche Abwägungsentscheidungen zugunsten des Klima- und Umweltschutzes zu diskutieren.- Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über den hieraus resultierenden Personalmehrbedarf in der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaresilienz und informiert, in welchem Umfang der gleichzeitige Aufbau von mehr Klima-Expertise in den Fachämtern vorgesehen ist.
Begründung:
Seit der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz im September 2019 einstimmig die Einführung des sogenannten „Klimavorbehalts“ beschlossen hat, sind mittlerweile mehr als drei Jahre vergangen. Der Klimavorbehalt soll bei allen relevanten Stadtratsvorlagen darstellen, welche negativen bzw. positiven Auswirkungen auf das Klima mit dem Beschluss einhergehen. Im Frühjahr 2021 hat die Oberbürgermeisterin in Form einer Dienstanweisung ein Prüfschema eingeführt, das nach einjähriger Probephase evaluiert werden sollte, was bisher noch nicht stattgefunden hat. Als grüne Stadtratsfraktion drängen wir auf die notwendige Weiterentwicklung des Klimavorbehalts, damit dieser sein Potenzial als wirksames Instrument für kommunalen Klimaschutz entfalten kann. Das Leitbild Energie und Klima von 2017 allein ist insbesondere aufgrund der überholten CO2-Reduktionsziele keine geeignete Grundlage für den Klimavorbehalt. Eine Weiterentwicklung des Prüfschemas kann relevante Stadtratsvorlagen in Belangen des Klimaschutzes verbessern und erhöhte Transparenz über mögliche klimafreundlichere Handlungsoptionen schaffen, was eine verstärkte Sensibilisierung in den Fachämtern und eine verbesserte Entscheidungsgrundlage für den Stadtrat zur Folge hat.
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