Beschlussvorschlag
1 Die Verwaltung berichtet über den Stand der Umsetzung des am 15.10.2020 im Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz beauftragten Konzepts zur Begrünung städtischer Liegenschaften.
2 Die Verwaltung wird beauftragt, ein Förderprogramm zur nachträglichen Begrünung von Innenhöfen und Vorgärten, Dächern und Fassaden sowie für die Entsiegelung von Flächen und für eine naturnahe Begrünung von Firmengeländen zu erarbeiten.
Begründung
Die Begrünung von Gebäuden kann einen wirksamen Beitrag zur Abmilderung des Stadtklimas, zum Artenschutz sowie zur Bindung von Feinstaub leisten. Dachbegrünungen schützen darüber hinaus vor einer Überlastung des Kanalnetzes. Fassadenbegrünungen tragen (grüne lebendige Wände) erheblich zur Belebung des Stadtbilds bei. Insbesondere in verdichteten oder zur Nachverdichtung geeigneten Wohn-, Misch- und Gewerbegebieten mit wenigen Grünflächen eröffnet die Gebäudebegrünung eine flächensparende und relativ preisgünstige Möglichkeit zur Aufwertung.
In Sitzungen des Ausschusses für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz wurde bereits am 15.10.2020 sowie am 29.04.2021 über die Prüfung städtischer Gebäude hinsichtlich ihrer Eignung für Fassadenbegrünung diskutiert. Ein Ergebnis der Prüfung bzw. ein Konzept zur Umsetzung geeigneter Begrünungen liegt dem Stadtrat bislang noch nicht vor.
Ein kommunales Förderprogramm für die nachträgliche Begrünung von Innenhöfen und Vorgärten, Dächern und Fassaden und für die Entsiegelung von Flächen sowie für eine naturnahe Begrünung von Firmengeländen bietet verschiedenen Zielgruppen Anreize, die vielfältigen Vorteile von Begrünungen zu nutzen.