Beschlussvorschlag:
- Die Verwaltung wird beauftragt, ein Kommunales Denkmalschutzkonzept (KDK) in Auftrag zu geben.
- Die dafür notwendigen Daten und Informationen zu Denkmälern und Dachflächen werden den Beauftragten von der Verwaltung zur Verfügung gestellt.
- Dem sich dadurch ergebenden personellen Mehrbedarf sowie der grundsätzlich gestiegenen und weiterhin steigenden Mehrbelastung im Amt für kulturelles Erbe ist durch Aufstockung einer vorhandenen Planstelle oder über die Schaffung einer neuen Planstelle zu begegnen.
Begründung:
Bereits durch die Streichung des § 8 Abs. 3 der Altstadtschutzsatzung ist es nach unserem Kenntnisstand zu einem stark erhöhten Aufkommen von Anfragen und Anträgen bzgl. der Genehmigung von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen innerhalb der Regensburger Altstadt gekommen. Durch die Novellierung des bayerischen Landesdenkmalschutzgesetzes, das der Möglichkeit, PV-Module auch auf Dachflächen denkmalgeschützter Immobilien zu installieren, (voraussichtlich) mehr Raum geben wird, wird sich diese Entwicklung verstärken. Die Entscheidung, auf welchen Dachflächen PV-Module installiert werden dürfen, wir aber weiterhin vor Ort durch die Untere Denkmalschutzbehörde entschieden. Es kann dabei nur im Interesse der Stadt Regensburg sowie auch der Regensburger Bürger*innen sein, wenn Klarheit über die notwendigen Voraussetzungen für das Anbringen von PV-Modulen herrscht. Der Eindruck von Willkür bei Einzelfallentscheidungen ist dabei auf jeden Fall zu vermeiden. Ein KDK stellt eine gute Arbeitsgrundlage für die Untere Denkmalschutzbehörde dar und schafft bezüglich der Entscheidungskriterien Transparenz für die Regensburg Bürgerinnen. Gerade durch die Beteiligung der Bürger*innen kann ein KDK in einem konsensualen Prozess erarbeitet werden, zu großer Akzeptanz führen und dazu beitragen, Vorurteile gegenüber dem Denkmalschutz abzubauen.
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege unterstützt Kommunen bei der Beauftragung eines KDK konzeptionell und finanziell. Durch die bevorstehende Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes steigt die Anzahl der Kommunen, die ein KDK erarbeiten lassen. Entsprechend wird auch der zeitliche Rahmen für die Erstellung eines KDK in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege stark zunehmen. Aus diesen Gründen sollte die Stadt Regensburg, die als UNESCO-Welterbe in besonderer Weise dazu verpflichtet ist, die Belange des Klima- und des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen, möglichst zeitnah ein KDK in Auftrag geben.
Die Arbeitsbelastung in der Abteilung Untere Denkmalschutzbehörde ist seit der Anpassung der Altstadtschutzsatzung gestiegen. Durch die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes wird sich diese Entwicklung noch einmal verstärken. Vorübergehend wird auch die Erstellung eines KDK personelle Ressourcen binden. Zusätzlich wird der dringend notwendige Ausbau des Wärmenetztes in Regensburg Kapazitäten im Amt für kulturelles Erbe binden. Es ist daher in Abstimmung mit dem Amt zu prüfen, ob der Mehrbelastung über die Aufstockung einer vorhandenen Planstelle (Dächerkataster) oder über die Schaffung einer neuen Planstelle zu begegnen ist.
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