Die politische Teilhabe über Wahlen und Abstimmungen ist eines der Kernelemente jeder
demokratischen Verfassung, so auch unserer Grundgesetzes. Viele demokratische Länder haben in
ihren jeweiligen Verfassungen dieses bedeutende Grundrecht bei Kommunalwahlen nicht von der
Staatsangehörigkeit der Bürgerinnen und Bürger abhängig gemacht, sondern allein vom dauerhaften
Lebensmittelpunkt der Menschen.
In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig 4,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländer
mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 17 Jahren, die das Recht auf politische
Teilhabe bei Kommunalwahlen nicht haben. Sie kommen aus Ländern, die nicht der europäischen
Union angehören, den so genannten Drittstaaten. Hingegen haben mehr als 2 Millionen Bürgerinnen
und Bürger der Europäischen Union schon seit Anfang der neuenziger Jahre das kommunale
Wahlrecht in Deutschland, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
Diese Ungleichbehandlung von EU-Bürgerinnen und Bürgern sowie von Menschen ohne deutschen
Pass aus Drittstaaten wird zu Recht vielfach als ungerecht empfunden. Eine demokratische
Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von
elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Für die Identifikation aller Migrantinnen und
Migranten mit ihrer Heimatstadt und damit letztlich für eine gelingende Integration ist das kommunale
Wahlrecht förderlich, da es demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des
unmittelbaren Wohnumfeldes möglich macht.
Daher haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutsche Gewerkschaftsbund
und die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen im September 2007 die
Kampagne „Hier wo ich lebe, will ich wählen“ für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle
Migrantinnen und Migranten gestartet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den
Koalitionsvertrag umzusetzen und rechtliche Fragen bei der Einführung des Kommunalwahlrechts zu
klären.
Im Bundestag wie auch im Bundesrat sind gegenwärtig Initiativen für die notwendige Änderung des
Artikel 28 Grundgesetz anhängig, die im Erfolgsfall die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf
alle Migrantinnen und Migranten über die jeweiligen Kommunalwahlgesetze der Bundesländer erlaubt.
Der Stadtrat der Stadt Regensburg unterstützt die Kampagne für die Einführung eines kommunalen
Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten.
Er fordert Bundestag und Bundesrat auf, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen.