Konsequente Anwendung des Verfahrens Hare-Niemeyer

Änderungsantrag zu TOP 11: Anlage 1 zur Geschäftsordnung

Die Anlage 1 zur Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg soll unter Punkt „C) Kollegialorgane von Rechtsträgern, die der Stadt Regensburg zugeordnet sind oder nahe stehen“ wie folgt nach dem ersten Abschnitt ergänzt werden:
„Bei der Entsendung von Mitgliedern aus der Mitte des Stadtrats in Kollegialorgane von Rechtsträgern, die der Stadt Regensburg zugeordnet sind oder nahe stehen, wird das Verfahren Hare-Niemeyer angewendet.“

Begründung:

Bisher erfolgt die Entsendung in die Aufsichts- und Verwaltungsräte nach dem d‘ Hondtschen Verfahren. Die Beibehaltung dieser Regelung würde jedoch dazu führen, dass in diesen Gremien eine Spiegelbildlichkeit des Stadtrats weiterhin nicht erkennbar wäre. In einige dieser Gremien könnten sogar ausschließlich die beiden größten Fraktionen Mitglieder des Stadtrats entsenden, wodurch eine Vertretung der Opposition nicht gewährleistet wäre.

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