Leerstand nach dem Lockdown verhindern

Die Verwaltung entwirft ein System zum Leerstandsmanagement für die Stadt Regensburg. Im Rahmen des Leerstandsmanagements sollen private, städtische und staatliche Leerstände systematisch erfasst werden und einer längerfristigen oder temporären Nutzung zugeführt werden. Dabei wird sowohl ein stadtinternes Modell als auch eine Ausgliederung in eine externe Gesellschaft geprüft. Für kulturelle und zivilgesellschaftliche Nutzung sollten dabei günstigere oder kostenfreie Konditionen vorgesehen sein als für eine gewerbliche Nutzung. Dem Stadtrat wird zeitnah, spätestens aber zum Ende des zweiten Quartals 2021, ein Zwischenbericht vorgelegt.

Begründung:

Bereits vor dem pandemiebedingten Lockdown war der Leerstand ein großes Problem in der Stadt Regensburg. Geschäftsschließungen durch den Lockdown lassen eine Zuspitzung der Situation im Jahr 2021 und den folgenden Jahren erwarten. Einzelne punktuelle Maßnahmen wie die Wiederbesetzung der Stelle als Altstadtkümmerer*in oder anderen Stadtteilkümmerer*innen helfen dabei weiter, gehen jedoch das Problem, auf das ganze Stadtgebiet betrachtet, nicht systematisch genug an. Weiter sind die Aufgaben eines systematischen Leerstandsmanagements dadurch personell nicht genügend abgebildet. Dieser Eindruck wird auch durch Gespräche mit Einzelhändler*innen und Gewerbetreibenden bestätigt, die vor einer Welle von Geschäftsschließungen und anschließenden Leerständen warnen. Denn Leerstände machen – wenn sie gehäuft auftreten – ganze Straßenzüge unattraktiv, beispielsweise für die Neueröffnung von Ladengeschäften. So vermehrt sich Leerstand selbst. Diese Situation war bereits vor der Corona-Pandemie augenscheinlich, wird sich in Zukunft aber noch weiter verschärfen.

Um diese Probleme anzugehen und die wirtschaftliche Zukunft, nicht nur der Altstadt, sondern auch in anderen Stadtteilen zu erhalten, bedarf es eines systematischen, nicht nur punktuellen Managements. Dazu gehört sowohl die stadtweite Erfassung aller Leerstände, als auch ein proaktives Herantreten an Eigentümer*innen, eine Vermittlung von Räumlichkeiten und eine Strategie, um entsprechende Straßenzüge wieder attraktiver zu machen. Das ist im Rahmen der vorhandener Stellen nicht leistbar. Wollen wir also Einzelhandel und kleinteiliges Gewerbe im Stadtgebiet für die Zukunft erhalten, ist ein systematisches Leerstandsmanagement unumgänglich. Vor dem Hintergrund der Pandemie und der lockdown-bedingten wirtschaftlichen Lage, sollte dies eine der ersten Maßnahmen sein, die die Stadt ergreift.

In Rottderdam beispielsweise kauft eine staatliche geförderte Gesellschaft leerstehende, unsanierte oder „Problemimmobilien“ auf und verkauft sie zu günstigen Preisen an Interessierte weiter, die sich verpflichten allfällige Sanierungsarbeiten selbst durchführen oder zu finanzieren und die Räumlichkeiten zu nutzen. Anders als oder ergänzend zu einem solchen Kauf-Verkauf-Modell wäre auch ein Miet-Untervermiet-Modell möglich, etwa um temporären Leerstand zu beseitigen. Für kulturelle und zivilgesellschaftliche Nutzung sollten dabei günstigere oder kostenfreie Konditionen vorgesehen sein als für eine gewerbliche Nutzung. Eventuelle Fördermittel durch das Städtebauprogramm des Bundes und andere Fördertöpfe auf staatlicher, nationaler oder europäischer Ebene sollten bei der Umsetzung ebenso mitgeprüft werden wie eine konkrete Ausgestaltung der Rechtsform eines solchen Programms, etwa als gGmbH.

Initiative:
Stadtrat Stefan Christoph

Antrag: Städtischen Leerstandsbericht verstetigen
Pressemeldung: Keine Chance auf Leerstand – Grüne drängen auf systematisches Vorgehen

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