Beschlusstext:
Die Verwaltung berichtet jährlich im zuständigen Ausschuss über kurz- und langfristigen Leerstand in städtischen Immobilien. Dabei soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden:
- Welche städtischen Immobilien und Räumlichkeiten stehen aktuell leer,
- Welche dieser Immobilien und Räumlichkeiten könnten kurzfristig (zwischen-)genutzt werden,
- Welche Gründe sprechen im Einzelfall für oder gegen eine (Zwischen-)Nutzung?
Allgemeine Auskünfte sowie eine summarische Zusammenfassung werden in öffentlicher Sitzung präsentiert. Auf Einzelheiten wird in nichtöffentlicher Sitzung eingegangen.
Begründung:
Leerstand sollte schnellstmöglich einer (Zwischen-)Nutzung zugeführt werden. Der Stadtrat sollte deshalb über bestehende städtische Leerstände informiert werden, um über mögliche Nutzungen diskutieren und entscheiden zu können. Auch die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse am Umgang der Stadt mit leerstehenden städtischen Immobilien und Räumlichkeiten.