Leerstandsmanagement für Regensburg

Die Verwaltung prüft die Einrichtung eines Leerstandsmanagements für die Stadt Regensburg. Im Rahmen des Leerstandsmanagements sollen private, städtische und staatliche Leerstände systematisch erfasst werden und einer längerfristigen oder temporären Nutzung zugeführt werden.

Begründung:

Regensburg hat augenscheinlich sowohl ein Raumproblem als auch ein Leerstandsproblem. Leerstände überdauern nach ihrer letzten Nutzung oft längere Zeiträume, gleichzeitig finden Kreative, Startups und auch kulturelle oder zivilgesellschaftliche Initiativen oft keine Räume für ihre Arbeit. Zudem sind Leerstände auch für die Eigentümer*innen einer Immobilie langfristig meist schädlich und machen nicht nur einzelne Standorte, sondern – wenn sie gehäuft auftreten – ganze Straßenzüge unattraktiv, beispielsweise für die Eröffnung von Ladengeschäften. So vermehrt sich Leerstand selbst. Die Situation klingt auf den ersten Blick widersprüchlich, ist aber eine Problematik, die viele größere Städte, die in ihrem räumlichen Wachstumspotential begrenzt sind, teilen.

Die Nutzung bestehender Leerstände im Stadtgebiet bietet nicht nur die Möglichkeit, die Raumprobleme gewerblicher, kultureller oder zivilgesellschaftlicher Arbeit in den Griff zu bekommen, sondern auch, das in einer flächensparenden Art und Weise zu tun. Eine systematische Erfassung von Leerstand und ein proaktives Vorgehen zu seiner Beseitigung kann am Ende ganze Quartiere wieder attraktiver machen.

In Rottderdam beispielsweise kauft eine staatliche geförderte Gesellschaft leerstehende, unsanierte oder „Problem“immobilien auf und verkauft sie zu günstigen Preisen an Interessierte weiter, die sich verpflichten allfällige Sanierungsarbeiten selbst durchführen oder finanzieren und die Räumlichkeiten zu nutzen. Anders als oder ergänzend zu einem solchen Kauf-Verkauf-Modell wäre auch ein Miet-Untervermiet-Modell möglich, etwa um temporären Leerstand zu beseitigen. Für kulturelle und zivilgesellschaftliche Nutzung sollten dabei günstigere oder kostenfreie Konditionen vorgesehen sein als für eine gewerbliche Nutzung. Eventuelle Fördermittel durch das Städtebauprogramm des Bundes und andere Fördertöpfe auf staatlicher, nationaler oder europäischer Ebene sollten bei der Umsetzung ebenso mitgeprüft werden wie eine konkrete Ausgestaltung der Rechtsform eines solchen Programms, etwa als gGmbH.

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