Luftreinhalteplan, Umweltzone, Brennstoffverordnung

Der Gesetzgeber hat für Luftschadstoffe Grenzwerte aufgestellt, danach darf die Feinstaubbelastung der Luft im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 40 µ/m³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) betragen und der Tagesgrenzwert von 50 µ/m³ darf nicht an mehr als 35 Tagen überschritten werden. Der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid beträgt 40 µ/m³.

Die Werte für Feinstaub sind in Regensburg seit 2007 nicht mehr überschritten worden. Der Grenzwert für Stickstoffdioxid wurde in den letzten Jahren mehrfach leicht überschritten. Dies war der Anlass für die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans.

Bei der Aufstellung bzw. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes ist die Regierung der Oberpfalz Herrin des gesamten Verfahrens. Sie bewertet die von der Stadt Regensburg vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität, führt die Öffentlichkeitsbeteiligung durch und erlässt dann den Luftreinhalteplan.

Es ist immer zu prüfen, ob eine Maßnahme tatsächlich einen entsprechenden positiven Effekt zur Verbesserung der Luftqualität erfüllt und auch verhältnismäßig ist. So hat z.B. der Stadtrat im Juli 2011 die Einführung eines LKW-Durchfahrtsverbotes für das gesamte Stadtgebiet einstimmig befürwortet und der Regierung der Oberpfalz als eine Maßnahme zur Aufnahme in die 1. Fortschreibung des Luftreinhalteplans vorgeschlagen. Diese Maßnahme konnte jedoch nicht umgesetzt werden, weil der Freistaat Bayern den positiven Effekt und die Verhältnismäßigkeit eines LKW-Durchfahrtsverbotes verneint hat.

Generell gibt es zur Verbesserung der Luftqualität in den Städten nicht nur eine einzige wirksame Maßnahme. Die Luftqualität kann nur mit einem Bündel von Maßnahmen verbessert werden. Hierzu hat die Stadt gemeinsam mit der Regierung eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet, z.B.:

  • Einführung einer Umweltzone,
  • Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs zu Gunsten des Umweltverbundes
    (Fahrrad, Bus, Bahn, Fußgängerverkehr) bis zum Jahr 2030,
  • Umstellung der städtischen Busflotte auf schadstoffarme Fahrzeuge,
  • Einsatz von Elektrobussen auf der Altstadtlinie,
  • Programm zur Förderung der Elektromobilität.

Diese Maßnahmen hat die Regierung der Oberpfalz in die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen und als wirksam und verhältnismäßig beurteilt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sind bei der Regierung der Oberpfalz 25 Anregungen und Einwendungen eingegangen, die alle zusammen mit den Stellungnahmen der Stadt durch die Regierung der Oberpfalz geprüft und bewertet wurden.

Die Regierung der Oberpfalz stellt auf Seite 45 im Luftreinhalteplan fest, dass die von der Stadt Regensburg vorgeschlagenen Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung, zur Erneuerung der Busflotte und zur Umweltzone dazu beitragen, dass die Grenzwerte für Stickstoffdioxid eingehalten werden können. Dabei ist aber Ziel nicht nur die Einhaltung der Grenzwerte, sondern auch zukünftig eine deutliche Unterschreitung dieser Werte. Es geht um kurzfristig wirkende Maßnahmen, wie z.B. Elektromobilität, Erneuerung der Busflotte und kurzfristige Maßnahmen im Straßenverkehr. Andere Maßnahmen wie die Reduzierung des motorisierten Individualverkehr hin zu Verkehren des Umweltverbundes oder auch die geplante Stadtbahn können erst längerfristig Wirkung zeigen.

Brennstoffverordnung

Das Thema Brennstoffverordnung wurde diskutiert, aber nicht als Maßnahme in die Fortschreibung aufgenommen.

Die Stadt Regensburg hat 1997 eine Brennstoffverordnung mit wesentlich strengeren Grenzwerten erlassen, als die bundesweite Regelung es vorsah. Sie hat damit eine Vorreiterrolle eingenommen. Die Brennstoffverordnung hat dazu geführt, dass in Regensburg nur noch Feuerstätten zum Einsatz kamen, die dem neuesten Stand der Technik entsprachen, somit wurde die Feinstaubbelastung erheblich vermindert. Zum 01.01.2015 traten die Grenzwerte der Stufe 2 der 1. BImSchV in Kraft. Dadurch wurden jetzt auch in der 1. BImSchV strengere Grenzwerte festgelegt. Damit war der Anwendungsbereich der Brennstoffverordnung hinfällig geworden. Sie wurde deshalb mit einstimmigem Stadtratsbeschluss vom 23.10.2014 zum 01.01.2015 aufgehoben, da sie in dieser Form keine Wirkung mehr hatte (auch mit den Stimmen der ÖDP und der Linken).

Folgende alternative Optionen wurden geprüft:

  1. Verkürzung von Nachrüstfristen
    Der Bundesgesetzgeber hat in der 1. BImSchV verschiedene Fristen für die Stilllegung von alten Einzelfeuerungsanlagen festgelegt. Mit einer Brennstoffverordnung könnten zwar Stilllegungsfristen verkürzt werden, hätte aber durch die jahrelange positive Wirkung der Regensburger Brennstoffverordnung nur einen sehr geringen Effekt. Dies wurde bei der Abschaffung der Brennstoffverordnung geprüft. Es sind mittlerweile überwiegend Anlagen im Einsatz die die geforderten Werte einhalten.
  2. Brennstoffverordnung mit einem völligen Verbot von festen Brennstoffen
    Ein völliges Verbot von festen Brennstoffen hat die Stadt Regensburg auch mit der früheren Brennstoffverordnung nicht verfolgt. Ein völliges Verbot halten wir weder für verhältnismäßig noch für sinnvoll, insbesondere im Hinblick auf die CO2-Neutralität des Brennstoffes Holz.
  3. Verbot des Betriebs der Öfen bei Inversionswetterlagen (entsprechend der Verordnung in Stuttgart)
    Der Bundesgesetzgeber hat grundsätzlich kein Verbot des Einsatzes von Einzelöfen festgesetzt. Kaminöfen sind damit nach der gesetzgeberischen Entscheidung grundsätzlich zulässig. Mit besonderer Begründung im Hinblick auf die Luftschadstoffe (z. B. massive Überschreitungen) können die Gemeinden aber entsprechende Verordnungen erlassen. Hierfür ist aber immer der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten.

    In Stuttgart wurde die entsprechende Verordnung vom Land Baden-Württemberg wegen der hohen Feinstaubbelastung erlassen. Es handelt sich um eine Landesverordnung speziell für Stuttgart, für andere Städte in Baden-Württemberg hat der Verordnungsgeber offensichtlich keine Handlungsmöglichkeit / keinen Handlungsbedarf gesehen. In der Verordnung wurde festgestellt, dass der Grenzwert für Feinstaub im Jahr 2015 an 72 statt der zulässigen 35 Tage im Jahr überschritten worden ist. Somit ist die Situation in keiner Weise auf Regensburg übertragbar. Aufgrund unserer jahrelang geltenden Brennstoffverordnung haben die derzeitigen Einzelraumfeuerungsanlagen einen hohen technischen Standard.

Umweltzone

Der Umgriff der Umweltzone wurde in Zusammenarbeit mit der Regierung der Oberpfalz festgelegt. Die Wirksamkeit der Umweltzone wurde durch ein vorausgehendes TÜV-Gutachten belegt. In der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans stellt die Regierung der Oberpfalz wörtlich fest: „Gerade die geplante Umweltzone ist von der Limitierung (nur Fahrzeuge mit grüner Plakette) und Größe her auf die erforderliche Wirkung zugeschnitten. Sie ist insbesondere weder zu klein noch zu groß“.

Ziel der Stadt Regensburg ist es, Luftschadstoffe soweit wie möglich zu minimieren. Im Hinblick auf die Gesundheitsgefahr, die von Luftschadstoffen ausgeht, sind generell immer alle Maßnahmen zu ergreifen, die unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit nachweisbar einen spürbaren Effekt haben.

Wir Grüne haben in unserem Kommunalwahlprogramm 2014 erneut die Umweltzone gefordert. Schon 2004 wurde sie zum ersten Mal einstimmig vom Stadtrat beschlossen, OB Schaidinger hatte die Einführung aber buchstäblich auf die lange Bank geschoben, weil „so ein paar Fahrzeuge nichts bringen“. Vor ein paar Tagen hat sogar ein Gerichtsurteil zum Diesel-Abgasskandal unsere Auffassung bestätigt. Trotzdem argumentiert der Bund Naturschutz wie der frühere OB Schaidinger. Dies sowie das Nicht-zur-Kenntnis-nehmen der in den letzten vier Jahren bereits eingeleiteten Maßnahmen zur Luftverbesserung ist sehr bedauerlich.

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