Mehr Platz für Straßenmusik

Beschlussvorschlag:

Straßenmusik soll unabhängig vom gespielten Instrument genehmigungsfähig sein, lediglich die Lautstärke (in Dezibel) soll begrenzt werden,

Die Verweildauer von Straßenmusikant*innen soll grundsätzlich von 30 Minuten auf 60 Minuten und in Ausnahmefällen auf bis zu 120 Minuten angehoben werden,

Straßenmusik soll ausschließlich auf von der Stadt vorgegebenen Plätzen genehmigt werden,

Die Beschränkungen bzgl. der Anzahl von Straßenmusikant*innen oder Gruppen sollen entfallen, alle von der Stadt vorgegebenen Plätze sollen gleichzeitig bespielbar sein,

Straßenmusik soll grundsätzlich bis 22:00 und in Ausnahmefällen bis 23:00 genehmigungsfähig sein,

Zur Förderung von jungen Musiker*innen sollen für Studierende der Music Academy, der Universität Regensburg, der Ostbayerischen Technischen Hochschule Regensburg sowie der Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik zwei Plätze und gesonderte Spielzeiten zu günstigen Konditionen vorgehalten werden; bei der Ausarbeitung dieses Förderkonzepts sollen Vertreter*innen der Musik- und Hochschulen mit einbezogen werden.

Begründung:

Straßenmusik ist ein kulturelles Angebot im öffentlichen Raum, das für alle erlebbar und ohne Konsumzwang zugänglich ist. Darüber hinaus bietet es für Musikerinnen eine zusätzliche Einnahmequelle sowie die Gelegenheit, sich unabhängig vom üblichen Konkurrenzdruck des allgemeinen Kulturbetriebs künstlerisch auszuprobieren und Erfahrung zu sammeln. Besonders für junge Musikerinnen ist dies eine niedrigschwellige Förderungsmöglichkeit, die gerade in einer so lebendigen Stadt wie Regensburg rund ums Jahr mit wenig Aufwand angeboten werden könnte.

Initiative:

Stadträtin Wiebke Richter
Stadtrat Daniel Gaittet
Stadtrat Stefan Christoph

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