Mietspiegel kein wohnungsmarktpolitisches Steuerungselement

Stadtratsplenum, 14.12.2017:

Seit 2001 wird in Regensburg alle vier Jahre dem Stadtrat ein qualifizierter Mietspiegel zur Anerkennung vorgelegt, der nach den vom Bund vorgegebenen gesetzlichen Vorgaben und nach wissenschaftlicher Methode durchgeführten Erhebungen erstellt wird.

Ein Mietspiegel hat eigentlich die Aufgabe, die Mieter vor überhöhten Mietforderungen und Willkür der Vermieter zu schützen und insbesondere bei drohenden Rechtsstreitigkeiten klare Verhältnisse zu schaffen. Dies ist in vielen Fällen auch gelungen.

Da in Regensburg noch bis 31.07.2020 sowohl die Mietpreisbremse als auch die Kappungsgrenze gilt (Mieten dürfen innerhalb von 3 Jahren um 15% statt um 20% steigen), ist ein qualifizierter Mietspiegel zwingend vorgeschrieben.

Nichts destotrotz ist das Mietrecht dringend reformbedürftig: Die Bezugsgröße von 4 Jahren und die fehlende Berücksichtigung von gefördertem Wohnraum führt insbesondere in Kommunen mit hohem Wohnbedarf zur Schieflage. Deshalb haben wir Grüne zusammen mit der SPD und den Freien Wählern einen Brief an die zuständigen Ministerien (Justiz und Verbraucherschutz sowie Umwelt, Natur, Bau und Reaktorsicherheit) geschrieben.

Ergänzend möchten wir darauf hinweisen, dass in unserem Wahlprogramm die Forderung nach einem qualifizierten Mietspiegel erhoben wird und dass wir uns im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet haben bereits eingeführte oder laufende Maßnahmen nicht zu kippen.

Offener Brief an die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit der Bitte um Reform/ Überarbeitung der §§ 558 ff. BGB

Offener Brief an den Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz mit der Bitte um Reform/ Überarbeitung der §§ 558 ff. BGB

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