Mietsteigerungsgrenze auf den Weg gebracht

Stadtplanungsausschuss, 09.04.2013:

In Regensburg sollen die Mieten bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 Prozent steigen dürfen. Der Planungsausschuss beschloss einstimmig beim Freistaat zu beantragen, die gesamte Stadt als Gebiet festzulegen, in dem die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Erst im März hatte der Ministerrat beschlossen, von einer entsprechenden Verordnungsermächtigung des Bundesgesetzgebers Gebrauch zu machen. Derzeit darf die Miete in diesem Zeitraum um nicht mehr als 20 Prozent erhöht werden.

Fraktionsvorsitzender Jürgen Mistol sagte in der Sitzung, dass er zwar davon ausgehe, dass damit die exorbitanten Mietpreissteigerungen in Regensburg nicht in den Griff zu bekommen sein werden. Allerdings sollte jede Möglichkeit genutzt werden, die seitens des Bundes und des Landes geschaffen würden. Und wenn es auch noch so ein Trippelschrittchen sei, das in die richtige Richtung gehe.

Jürgen Mistol: „Notwendig wäre zum Beispiel eine Regelung, die darauf abzielt, die Neu- und Wiedervermietungsmieten zu begrenzen.“ Auch in Regensburg seien beim Neuabschluss von Mietverträgen nicht selten Mietpreissprünge von 20 und 30 Prozent zu beobachten. Er könne sich des Eindrucks nicht erwehren, dass es sich bei der Wohnungspolitik der Staatsregierung beziehungsweise der sie tragenden Parteien CSU und FDP um eine reine Schaufensterpolitik handle.

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