Nochmalige Behandlung eines Beratungsgegenstandes

Wir beantragen, den Tagesordnungspunkt 3 der nichtöffentlichen Sitzung des Ferienausschusses vom 19.08.2010 (Rückständige Gewerbesteuern und Nebenforderungen aus 1995, 1996, 2000 und 2004 zuzüglich Nebenforderungen; Teilweiser Erlass von Steuerschulden und Nebenforderungen im Rahmen eines außergerichtlichen Vergleichs – Antrag vom 15.05.2007) nochmals auf die Tagesordnung des dafür zuständigen Gremiums zu setzen, da neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen.

Ferner bitten wir um Überprüfung, welche Zuständigkeiten im Sinne des Art. 32 Abs. 4 GO in Verbindung mit § 8 der Geschäftsordnung der Stadt Regensburg sowie dem 1. Anhang zur Geschäftsordnung Punkt XII in den Tätigkeitsbereich des Ferienausschlusses fallen.

Begründung:

Nach § 33 Abs. 7 S. 3 der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Regensburg kann „ein bereits zur Abstimmung gebrachter Beratungsgegenstand insbesondere dann erneut behandelt werden, wenn neue Tatsachen oder neue gewichtige Gesichtspunkte vorliegen und der Beratungsgegenstand ordnungsgemäß auf die Tagesordnung gesetzt wurde.“ Neue gewichtige Gesichtspunkte liegen deshalb vor, da Aussagen des Betroffenen, die in den Medien veröffentlicht wurden, nicht mit Ausführungen der Beschlussvorlage der Verwaltung im Einklang stehen.

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