Nutzung barrierefreier Räume durch die Fraktionen

§ 2 Abs. 6 S. 1 der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) wird wie folgt geändert:
„Den im Stadtrat vertretenen Fraktionen wird jeweils ein in Größe und Ausstattung zweckentsprechendes, barrierefreies Fraktionsbüro zur Verfügung gestellt.“

Begründung: Bisher werden nicht zwingend barrierefreie Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Im Hinblick darauf, dass Fraktionsmitglieder oder Bürger*innen mit Mobilitätseinschränkungen die Fraktionsräumlichkeiten auch betreten können müssen, sollte das klargestellt werden.

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