Dem § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) wird ein neuer Satz angefügt:
„Den Fraktionen werden auf Wunsch barrierefreie Sitzungsräume der Stadt für ihre Fraktionssitzungen zur Verfügung gestellt.“
Nutzung städtischer Sitzungsräume durch die Fraktionen: Die Fraktionen benötigen Sitzungsräumlichkeiten, in denen das Verhalten in Ausschüssen und Plenum vorbesprochen werden kann. Im Moment gibt es hier keine oder wenige Ausweichmöglichkeiten; auch nach der Corona-Pandemie sollten die Stadt hier aber Räumlichkeiten zur Erfüllung der Aufgaben als Fraktion bereitstellen.