Nutzung städtischer Sitzungsräume durch die Fraktionen

Dem § 2 Abs. 6 der Satzung der Stadt Regensburg über die Rechtsstellung der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen und über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen (Rechtsstellungs- und Entschädigungssatzung) wird ein neuer Satz angefügt:
„Den Fraktionen werden auf Wunsch barrierefreie Sitzungsräume der Stadt für ihre Fraktionssitzungen zur Verfügung gestellt.“

Nutzung städtischer Sitzungsräume durch die Fraktionen: Die Fraktionen benötigen Sitzungsräumlichkeiten, in denen das Verhalten in Ausschüssen und Plenum vorbesprochen werden kann. Im Moment gibt es hier keine oder wenige Ausweichmöglichkeiten; auch nach der Corona-Pandemie sollten die Stadt hier aber Räumlichkeiten zur Erfüllung der Aufgaben als Fraktion bereitstellen. 

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.