Öffnung der Schwarzen-Bären-Straße für den Radfahrverkehr

Interfraktioneller Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, ÖDP FDP, CSB, Ausschussgemeinschaft bestehend aus Armin Gugau, Hans Melzl, Hans Renter, Martina Dräxlmaier sowie für die Linke die Stadträte Irmgard Freihoffer und Richard Spieß

Folgenden Antrag bitten wir in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr, Umwelt- und Wohnungsfragen zu behandeln:
Der Ausschuss beschließt:
Die Durchfahrt durch die Schwarze-Bären-Straße wird Radfahrern probeweise während der Lieferzeiten und nachts, das heißt von 17:30 Uhr bis 10:30 am Folgetag erlaubt, außerdem sonntags und feiertags den ganzen Tag. Die Befahrbarkeit bezieht sich auf beide Richtungen, von West nach Ost und umgekehrt.

Begründung:

In der Arbeitsgruppe Radverkehr wurde am 23.10.2008 unter Teilnahme der Vertreter der einzelnen Stadtratsfraktionen sowie der Polizei, der Verwaltung und der in Regensburg ansässigen Fahrradclubs erörtert, inwieweit die West-Ost-Durchfahrt durch die Altstadt in Verlängerung der Gesandtenstraße dadurch gewährleistet werden kann, dass eine Durchfahrt durch die Fußgängerzone in die Schwarze-Bären-Straße, probeweise erfolgen kann.

Hierbei sind alle Beteiligten zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Öffnung der West-Ost-Trasse probeweise während der Lieferzeiten und nachts, das heißt von 17:30 Uhr bis 10:30 Uhr am Folgetag, außerdem sonntags und feiertags erlaubt werden könne.

Die Befahrbarkeit soll dabei für beide Richtungen, West-Ost und Ost-West, erlaubt sein.

Diese Anregung der Arbeitsgruppe Radverkehr wurde in den Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht aufgenommen, mit der Begründung, dass „Bedenken im Hinblick auf Klarheit und Eindeutigkeit der Regelungen“ der Öffnung der Fußgängerzone im dortigen Bereich „entgegenstünden“. Ferner sei eine Öffnung im östlichsten Teil der Drei-Kronen-Gasse mehrfach geprüft worden, könne aber derzeit im Hinblick auf die Lichtsignalanlagensteuerung am Dachauplatz nicht eingefügt werden.

Wir meinen, dass diese Begründung nicht tragfähig ist, um die in der Arbeitsgruppe Radverkehr beschlossene probeweise Öffnung abzulehnen, zumal durch entsprechende Beschilderung eindeutig der derzeit bereits bestehende Fahrverkehr während der Lieferzeiten auf den Radverkehr erweitert werden kann.

Im Übrigen ist es nicht nachvollziehbar, weshalb die jahrelange Arbeit aller in Belangen des Radverkehrs sachkundigen Gruppierungen, welche die Öffnung angeregt haben, ignoriert wird.

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