Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
Wir, die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, möchten unseren Respekt und unsere Wertschätzung der hervorragenden und wichtigen Arbeit des Seniorenbeirates zum Ausdruck bringen. Wir sind allen Seniorenbeirät*innen für ihr ehrenamtliche Engagement sehr dankbar.
Deshalb möchten wir vorschlagen, bis Mitte März zu einem gemeinsamen Termin mit Vertreter*innen des Seniorenbeirates und der Fraktionen einzuladen, um unsere offenen Fragen rund um die Änderung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirats gemeinsam zu erörtern und Lösungen zu finden.
Uns haben im Vorfeld zur Sitzung des Ausschusses für Soziales und Stiftungsangelegenheiten Anfragen von Senior*innen zur Änderung der Geschäftsordnung des Seniorenbeirats erreicht, die wir vor und während der Sitzung nicht klären konnten. Eine Überarbeitung der Satzung sehen wir als geboten und möchten hier konstruktiv mitwirken, um eine trag- und mehrheitsfähige Lösung im Sinne aller zu erwirken. Dafür ist uns gerade auch die Einbeziehung des Seniorenbeirats ein zentraler Bestandteil des Prozesses.
Aus diesem Grund bitten wir um das o.g. Treffen und die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Warum wird der Seniorenbeirat über das Delegiertensystem und nicht über eine Wahl (ähnlich zum Integrationsbeirat oder Jugendbeirat) gewählt? Welche finanziellen und organisatorischen Folgen hätte eine solche Wahl?
- Warum ist zukünftig ein Mitglied des Integrationsbeirates im Seniorenbeirat beratend vertreten, ein Mitglied des Inklusionsbeirates aber nicht, obwohl es aus unserer Sicht hier mit Blick auf Barrierefreiheit viele thematische Überschneidungen geben dürfte?
- Wie werden Senior*innen im Vorfeld der Mitgliederversammlung über Termine und Beteiligungsmöglichkeiten informiert?
- Wie viele Alten- und Seniorenclubs sind bei der Stadt aktuell bekannt/gemeldet und entsenden Delegierte? Gehören z.B. auch die „Omas und Opas for Future“ dazu? Könnten wir eine Übersicht über alle aktuell bekannten Seniorenclubs e
- Wie erfolgt die Benennung/die Abstimmung für die weiteren Mitglieder aus den Bereichen Sicherheit, Gesundheit und eine in der Seniorenarbeit erfahrene Person? Wer hat hier das Vorschlagsrecht, hier uneindeutige Formulierung zwischen § 6 und § 9?
§ 6 Abs. 2: Benennung (§ 9 Abs. 3) jeweils eines Mitglieds sowie einer Stellvertretung durch den Seniorenbeirat im Einvernehmen mit dem zuständigen Referat aus nachfolgenden Bereichen Sicherheit und Ordnung, Gesundheitsförderung eine in der Seniorenarbeit erfahrene Persönlichkeit.
§ 9 Abs. 3: Der Seniorenbeirat benennt im Anschluss in seiner ersten Sitzung auf Vorschlag der zuständigen Referentin / des zuständigen Referenten weitere Mitglieder sowie jeweils eine Stellvertretung aus den Bereichen Sicherheit und Ordnung, Gesundheitsförderung und eine in der Seniorenarbeit erfahrene Persönlichkeit. Über den Vorschlag wird nach § 15 Abs. 1 und Abs. 2 abgestimmt. Das jeweils benannte Mitglied darf sich an der Abstimmung zur erstmaligen Benennung der weiteren Mitglieder/Stellvertretungen nicht beteiligen.. - Warum fehlt ein*e Vertreter*in vom Seniorenamt?
- Zudem würden wir gerne die Idee aufgreifen, dass die Beiräte ein Antragsrecht im Stadtrat bekommen sollten und ein Rederecht zu Themen, die sie unmittelbar betreffen. Auch hierzu würden wir gerne in den Dialog treten wollen.
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