Die Stadt Regensburg wendet sich mit folgender Eingabe an den Bayerischen Landtag: Diejenigen Sachaufwandsträger, die sich wie die Stadt Regensburg für eine Aussetzung des Büchergeldes entschieden haben, erhalten einen Kostenersatz in Höhe des Betrages, den sie vor der Einführung des Büchergeldes erhalten haben.
Begründung:
Es ist richtig, die Lernmittelfreiheit wieder einzuführen und das Büchergeld abzuschaffen. Es ist jedoch nicht hinnehmbar, dass die Rücknahme einer Fehlentscheidung der Staatsregierung auf dem Rücken der Sachaufwandsträger ausgetragen wird. Es ist eine wichtige staatliche Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in Bayern mit aktuellen Büchern auszustatten. Hier ist der Freistaat gefordert.
Die Sachaufwandsträger brauchen darüber hinaus sofort Klarheit über die finanziellen Mittel, die ihnen zur Beschaffung von Büchern zur Verfügung stehen. Eine sinnvolle Lösung für den Übergangszeitraum ist daher, den Kommunen die Beträge zu erstatten, die sie vor Einführung des Büchergeldes erhalten haben.
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Klimavorbehalt
Beschlussvorschlag: Begründung: Seit der Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz im September 2019 einstimmig die Einführung des sogenannten „Klimavorbehalts“ beschlossen hat, sind mittlerweile mehr als drei Jahre vergangen. Der Klimavorbehalt…
Weiterlesen »
Änderungsantrag zu TOP 6 im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 14.12.2022
1. Die Beschlussvorlage VO/22/19685/20 „Zuschuss an die das Stadtwerk Regensburg.Mobilität GmbH (SMO) zur teilweisen Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen bzw. Leistungen im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) des Jahres 2022“ wird wie…
Weiterlesen »
Änderungsantrag zum Smart City Beirat II, TOP 10 im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 24.11.2022
DIe Stradtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Mitglied des Stadtrats Jakob Friedl beantragen: Die Beschlussvorlage VO/22/19578/RII „R_NEXT – Sachstandsbericht Smart City und Einrichtung Smart-City-Begleitgremium“ wird wie folgt geändert: Auf Seite 3…
Weiterlesen »