Potentiale nutzen II – Solar auf städtischen Dächern – Ein weiterer Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität

Für jedes neue Baugebiet, für das künftig ein Bebauungsplan aufgestellt wird, beschließt
der Stadtrat eine Photovoltaik-Pflicht mit folgenden Auflagen:
Dachflächen von Gebäuden nach BayBo Art. 2 Abs. 2 und 3 und Sonderbauten nach Art.
2 Abs. 4 mit Ausnahme der Nr. 2, 17, 18, 19 und 20 sind mit Anlagen für die Nutzung
solarer Strahlungsenergie auszustatten.
Die Anlage muss mindestens 50 Prozent der nicht anderweitig genutzten Dachfläche
umfassen.

Begründung:

Lt. Baugesetzbuch können Baugebiete nach § 9 Abs. 1 Nr. 12, 13 und 21 BauGB festgesetzt werden, „in denen bei der Errichtung von Gebäuden […] bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder Kraft-Wärme-Koppelung getroffen werden müssen.“

Das BauGB eröffnet die Möglichkeit, eine Photovoltaikpflicht für neue Bebauungspläne festzusetzen.

Genau darauf weist auch das Bayerische Landesamt für Umwelt (zugeordnet dem Bayerischen Umweltministerium) in seinen Vorschlägen für Regelungen zum Klimaschutz im Bebauungsplan hin.

Falls die Solarpflicht nicht durch die Bayerische Bauordnung zu sichern ist, ist die Verpflichtung, Photovoltaik auf oder an den zu errichtenden Gebäuden umzusetzen, durch städtebauliche Verträge zu sichern. Die Solarpflicht kann dadurch erfüllt werden, dass Dritten das Recht zur entsprechenden Nutzung der zu errichtenden Gebäude angeboten wird, beispielsweise in Form eines Mieterstromprojektes. Dieses Recht ist dinglich zu sichern.

Damit hat die Stadt die Chance, den Vorgaben des Klimavorbehalt und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 gerecht zu werden. Durch die Ausnutzung des Photovoltaikpotentials auf allen geeigneten Dächern im Stadtgebiet besteht die Möglichkeit, einen großen Teil des im Stadtgebiet benötigten Stroms auch auf eigener Fläche herzustellen.

Dies ist bei einer verantwortungsbewussten Übernahme der Nachhaltigkeitsziele der UN und des Abkommen von Paris ein unerlässlicher Baustein, um dem Klimawandel proaktiv entgegenzuwirken und Verantwortung für künftige Generationen der Stadt zu übernehmen.

Klimafreundliche und energieeffiziente Bauleitplanung entspricht auch dem städtischen Leitbild Energie und Klima: „Die Bauleitplanung der Stadt Regensburg orientiert sich konsequent an den Belangen des Klimaschutzes und der Energieeffizienz.“

Der Verwaltungsentwurf des Regensburg Plan 2040 betont ebenfalls den konsequenten Einsatz regenerativ erzeugter Energie und deren Speicherung. „Dies gilt insbesondere für die Photovoltaik… Die im Energienutzungsplan ermittelten Potenziale zur solaren Energieerzeugung sollen unter Wahrung des historischen Stadtbildes soweit als möglich ausgeschöpft werden. Dächer dienen zusätzlich der Energiegewinnung durch PV-Anlagen. Diese befinden sich nicht nur auf Neubauten und Gewerbegebäuden, sondern auch auf Bestandsgebäuden. PV-Anlagen können auch in Kombination mit Gründächern realisiert werden.“

Aus den genannten, bereits seit Jahren formulierten Zielen der Stadt Regensburg, fordern wir daher die Stadt dringend zur Aufnahme der Photovoltaik-Pflicht in alle neuen Bebauungspläne und laufenden Verfahren auf.

Initiator*innen:
Maria Simon, Anna Hopfe, Hans Teufl

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