Gemeinsame Pressemitteilung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Freie Wähler und FDP
Die Koalitionsfraktionen streben zur Entscheidung über das Jahrhundertprojekt RKK, ZOB und ÖPNV-Trasse für ein höherwertiges ÖPNV-System ein Bürgerbeteiligungsverfahren in einem vom Stadtrat initiierten Bürgerentscheid (Ratsbegehren) oder ein Bürgervotum im September 2017 an.
Die Mitglieder des Koalitionsausschusses haben auf einer Klausurtagung zusammen mit Oberbürgermeister Wolbergs, Bürgermeisterin Maltz-Schwarzfischer und Bürgermeister Huber beschlossen, dass dieses wohl bedeutendste Regensburger Zukunftsprojekt der nächsten Jahrzehnte, nicht nur auf Verwaltungsebene vorangetrieben werden darf. Eine solche wesentliche Entscheidung, die eine hohe finanzielle Belastung für die Stadt Regensburg darstellt, muss von den Bürgerinnen und Bürgern mitgetragen werden. Deshalb wurde folgende Vorgehensweise vereinbart:
- In der Stadtratssitzung am 26.10.2016 ist das Angebot zur Fristverlängerung für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages mit der Evang.–Luth. Pfründestiftung um 1 Jahr bis zum 31.10. 2017 anzunehmen.
- Für die nächste Planungsausschusssitzung am 15.11.2016 sagte der Oberbürgermeister eine Verwaltungsvorlage zu, die im Kern folgende Punkte enthalten soll:
- Die Schaffung eines funktions- und leistungsfähigen ZOB am Hauptbahnhof und in dessen Umgriff ist erklärtes Ziel der Stadt.
- Für die Schaffung eines höherwertigen ÖPNV Systems (z.B. Busbahn/Stadtbahn) ist eine ÖPNV Trasse an der D.-Martin-Luther-Straße und die Erweiterung der Galgenbergbrücke um eine ZOB-Brücke von zentraler Bedeutung.
- Die Stadt hält am Bau des Regensburger Kultur- und Kongresszentrums (RKK) am Standort Ernst-Reuter-Platz fest.
- Der zum Teil hochwertige Baumbestand im Planungsumgriff ist größtmöglich zu schützen und im Rahmen des weiteren Planungsverfahrens sind Minimierungsmöglichkeiten der Eingriffe zu erarbeiten.
- Die Ergebnisse des Planungsverfahren zum Gesamtprojekt RKK, ZOB, höherwertige ÖPNV-Trasse und Führung des Individualverkehrs sollen den Bürgerinnen und Bürgern in einem vom Stadtrat initiierten Bürgerentscheid (Ratsbegehren) nach Art. 18 a Bayerischer Gemeindeordnung oder in einem Bürgervotum zur Entscheidung vorgelegt werden.
- Basierend auf dem Koalitionsantrag zur Erweiterung des Planungsgebietes vom Planungsausschuss am 20. September 2016 wird die Verwaltung beauftragt, mit der Deutschen Bahn über den Erwerb des Grundstücks Friedensstraße/Paracelsusstraße zu verhandeln.
Die vertiefenden Studien in den letzten Jahren haben die vielfältigen planerischen, verkehrlichen und städtebaulichen Herausforderungen für die Realisierung des RKK und ZOB mit höherwertigem ÖPNV auf den Flächen am Ernst-Reuter-Platz und im Bereich des Hauptbahnhofes verdeutlicht.
Ziel soll es deshalb sein, für alle Teilbereiche von der Verkehrsführung des Individualverkehrs und des ÖPNV, für das RKK, den ZOB und die notwendigen Eingriffe in die Grünflächen, eine abstimmungsfähige, visualisierte Entscheidungsgrundlage zu erarbeiten, wie das Gebiet rund um den Hauptbahnhof aussehen soll.
Im kommenden Jahr sollen unter Beteiligung externer Planungsgemeinschaften und der Öffentlichkeit die vorhandenen Untersuchungsergebnisse unter Berücksichtigung aktualisierter Rahmenbedingungen mit der Chance, sich auch für neue Planungsideen öffnen zu können, zusammengeführt werden.
Das Planungsverfahren ist bis zum Juni 2017 abzuschließen, um es dann unverzüglich dem Stadtrat zur Beschlussfassung für einen Bürgerentscheid (Ratsbegehren) oder ein Bürgervotum vorzulegen. Bürgerentscheid oder Bürgervotum sollen im September 2017, wenn möglich zusammen mit der Bundestagswahl stattfinden, um eine möglichst große Abstimmungsbeteiligung zu erreichen. Die gestellte Frage muss dabei mit ja oder nein zu beantworten sein.
Das Jahrhundertprojekt ZOB, ÖPNV-Trasse und RKK macht eine transparente Bürgerbeteiligung unseres Erachtens zwingend erforderlich. Nur so können die unterschiedlichen Zielvorstellungen zu den Themen in den bisherigen Verfahrensschritten aufgelöst und zu einem umsetzbaren Ergebnis zusammengeführt werden.
Bei einem positiven Ergebnis des Bürgerentscheides kann dann im Oktober 2017 mit Rückhalt der Regensburger Bürgerinnen und Bürger der Erbbaurechtsvertrag mit der Evang.-Luth. Pfründestiftung abgeschlossen werden.
Detaillierte Erläuterungen und eine genaue Vorgehensweise werden die Koalitionsfraktionen in der Planungsausschusssitzung am 15.11.2016 ausführen.