Prostitution im Stadtgebiet

Verwaltungs- und Finanzausschuss, 10.04.2014:

Rechtzeitig vor dem Auslaufen der seit Juli 1974 bestehenden „Verordnung über das Verbot von Prostitution in der Stadt Regensburg“ wurde dem Ausschuss ein Antrag der Stadt an die Regierung der Oberpfalz zur Verlängerung und räumlichen Ausweitung der Sperrbezirksverordnung zur Abstimmung vorgelegt.

Stadträtin Margit Kunc: „Es gehört auch zur politischen Verantwortung, die Sicherheit von Prostituierten im Blick zu haben. Vor möglichen Problemen die Augen zu verschließen und alles aus dem eigenen Wahrnehmungsbereich zu verdrängen ist keine Lösung. Die Einschätzung der Polizei macht eigentlich deutlich, dass es aus ordnungspolitischer Sicht keinen Anlass gibt; die bereits bestehenden Sperrbezirke auszuweiten. Die Ausweitung würde Prostitution keinesfalls verhindern, sondern eventuell die Arbeitsbedingungen für die betroffenen Frauen massiv verschlechtern. Doppelmoral nach dem Motto ,was nicht sichtbar ist, gibt es nicht‘ ist wahrlich nicht angebracht.“ Die Ausweitung der Sperrbezirke würde die Prostitution nicht verhindern, jedoch die Arbeitsbedingungen massiv verschlechtern. Man müsse schon fragen dürfen, welches Gemeinschaftsgut vor wem beschützt werden müsse.

Anstelle der vorgesehenen Laufzeit der Verordnung von 20 Jahren plädierte Margit Kunc für 5 Jahre, da auf einen so langen Zeitraum niemand die tatsächliche Entwicklung der einzelnen Stadtteile abschätzen könne. „Eine Stadthalle kommt vielleicht erst in 20 Jahren, da muss nicht im Vorgriff schon der Sperrbezirk erweitert werden, zumal dort gar keine Wohnungen bestehen.“

Der Antrag wurde schließlich gegen die Stimmen von Margit Kunc und Richard Spieß (Die Linke) beschlossen. Spieß hatte vor allem kritisiert, dass seitens der Stadtverwaltung keine Gespräche mit Interessensvertretungen der Sexarbeiterinnen stattgefunden haben.

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