1. Die Verwaltung berichtet über den bisherigen und aktuelle Beratungsbedarf von queeren Geflüchteten in den Asylunterkünften in Regensburg.
2. Die Stadt Regensburg setzt sich in Abstimmung mit der Regierung der Oberpfalz dafür ein, dass bestehende Mitarbeiter*innen in den Beratungsstellen in den Asylunterkünften qualifiziert werden, um ein Beratungsangebot für queere Geflüchtete anbieten zu können.
Begründung:
Die sexuelle Orientierung und Identität ist als Asylgrund in der Bundesrepublik anerkannt. Die Betroffenen wurden in sehr vielen Fällen bereits in ihren Herkunftsländern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Identität diskriminiert. Aus Unsicherheit und Angst heraus äußern sich viele LGBTIQ-Geflüchtete erst sehr spät oder gar nicht in ihrem Asylverfahren zu ihrer sexuellen Orientierung und Identität. Dadurch kann dieser Bereich im Asylverfahren immer wieder nicht berücksichtigt werden.
Als weltoffene Stadt Regensburg müssen wir allen Menschen ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung sicherstellen. Dazu gehört ein niederschwelliges Beratungsangebot. Wichtig ist zum einen die rechtliche Situation in der Bundesrepublik zu beleuchten und zum anderen auch die Auswirkungen auf das Asylverfahren zu verdeutlichen. Nur so kann ein faires Verfahren unter Einbeziehung aller Punkte ermöglicht werden.
Um den Bedarf dieser Beratungsangebote aufzudecken und die aktuelle Situation besser einschätzen zu können, gilt es, den aktuellen Bedarf systematisch zu erfassen und wenn nötig auszubauen. Das bestehende und neue Personal, welches mittels Trägerschaften Beratungen in den Asylunterkünften ermöglicht, gilt es ebenfalls für LGBTIQ-Themen zu sensibilisieren, um entsprechende Beratung anbieten zu können. Hierfür kann die Weiterbildung der Mitarbeitenden beispielsweise über die Antidiskriminierungsstelle gestaltet werden.
Initiative: Stadträtin Theresa Eberlein
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