Regensburg als Standort der Zuckerrübenverarbeitung erhalten

Dringlichkeitsantrag

Der Stadtrat möge in einem Beschluss seinen Willen bekunden, Regensburg als Standort der Zuckerrübenverarbeitung zu erhalten.

Um dieses Ziel zu erreichen, fordert der Stadtrat die Verwaltung auf,
(1) in Verhandlungen mit der Südzucker AG zu erreichen, dass eine wirtschaftlich tragfähige Lösung entwickelt wird, um die Arbeitsplätze in der Regensburger Zuckerfabrik zu erhalten. Dabei soll als Alternative zur Zuckerproduktion der Bau einer Bioethanolfabrik auf Zuckerrübenbasis erörtert und geprüft werden.
(2) an die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung mit allem Nachdruck zu appellieren, Biokraftstoffe für einen zur Markteinführung angemessenen Zeitraum wieder von der Steuer zu befreien.

Begründung:

(1) In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Südzucker AG beabsichtigt, den Standort Regensburg aufzugeben. Regensburg ist seit 1899 Standort der ältesten Zuckerfabrik Bayerns. Dies hat seinen Grund insbesondere darin, dass die Böden südöstlich der Stadt für den Anbau von Zuckerrüben gut geeignet sind. Generationen von Regensburgerinnen und Regensburgern haben in der Zuckerfabrik Arbeit und Auskommen gefunden. Derzeit hat das Werk etwa 165 Beschäftigte.

Dazu kommen insbesondere außerhalb der Stadtgrenzen zahlreiche bäuerliche Betriebe, die mit dem Anbau von Zuckerrüben ihr Einkommen sichern. Diese direkt und indirekt von der Zuckerfabrik abhängigen Arbeitsplätze gilt es zu erhalten. Auch ist es aus ökologischen Gründen nicht sinnvoll, wenn Zuckerrüben weite Strecken bis zur Verarbeitung zurücklegen. Da sich der Zuckermarkt durch die Reform der EU-Zuckermarktverordnung im Umbruch befindet, könnte die Herstellung von Bioethanol eine ökonomisch sinnvolle Alternative darstellen, die auch mit dazu beiträgt, die Abhängigkeit vom Erdöl zu reduzieren und die regionalen Wirtschaftskreisläufe zu stärken.

(2) Die im Jahr 2004 in Kraft getretene generelle Steuerbefreiung für Biokraftstoffe, die eigentlich bis 2009 hätte gelten sollen, hat zum Aufbau einer neuen Wirtschaftsbranche geführt. In ihrem Koalitionsvertrag vom Jahre 2005 hatten CDU, CSU und SPD dann aber festgelegt, die Steuerbefreiung durch eine Beimischungspflicht zu ersetzen. Durch das Ende der Steuerbefreiung im August 2006 ist die Wirtschaftlichkeit stark in Frage gestellt, so dass derzeit viele der schon geplanten Investitionen nicht getätigt werden. Die Wiedereinführung der Steuerbefreiung könnte Voraussetzung bei der Suche nach Alternativen und Lösungen für den Werksstandort Regensburg sein.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.