Gemeinsame Pressemitteilung von MdB Stefan Schmidt, MdL Jürgen Mistol und Grüner Stadtratsfraktion
Nachdem der Bund im vergangenen Jahr die rechtlichen Weichen gestellt hat, will Regensburg zügig einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Die Arbeit beginnt am Dienstag, 6. Februar, im Planungsausschuss des Stadtrats Regensburg. Sehr zur Freude des Regensburger Bundestagsabgeordneten Stefan Schmidt von Bündnis 90/ Die Grünen: „Ich freue mich sehr, dass Regensburg frühzeitig den Weg ebnet für eine effiziente und klimafreundliche Wärmeversorgung. Damit unterstützt sie die Menschen vor Ort bei ihrer Entscheidung für die kostengünstigste Heizungsart. Gleichzeitig leistet Regensburg damit einen Beitrag, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen.“
Aus Sicht der Grünen Stadtratsfraktion zeigt die kommunale Wärmeplanung, wie der Bund die Weichen vor Ort in Richtung Energiewende richtigstellt. Die Fraktionsvorsitzende Maria Simon bekräftigt: „Die Wärmewende gilt mit Recht als der schlafende Riese der Energiewende. Das gilt besonders für Regensburg. Die Stadt setzt bei der Wärmeerzeugung noch immer stark auf Erdgas oder andere fossile Energieträger. Mit dem kommunalen Wärmeplan wollen wir das ändern. Wir wollen den Menschen Planungssicherheit und Klarheit darüber geben, welche Heizungsart in den einzelnen Vierteln der Stadt möglich und die kostengünstigste. Klar ist schon heute: fossile Heizungen werden in Zukunft deutlich teurer werden und sind definitiv die schlechteste Wahl.“
Der Grünen Landtagsabgeordnete Jürgen Mistol sieht auch die Bayerische Staatsregierung in der Pflicht, die den Kommunen Unterstützung zugesagt hat: „Bei der Mammutaufgabe Wärmewende sind alle staatlichen Ebenen gefordert. Ich erwarte, dass der zuständige Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger sein vollmundiges Versprechen umsetzt und die Kommunen bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung unterstützt.“
Mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung hat der Bundestag im vergangenen Jahr die rechtlichen Weichen gestellt, um die Versorgung mit Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf Treibhausgasneutralität umzustellen. Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohner sollen bis zum 30. Juni 2028, größere Städte bis zum 30. Juni 2026 einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Das Gesetz soll dazu beitragen, die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 zu erreichen.