Resolution zum Transatlantischen Freihandelsabkommen und Abkommen zum Handel von Dienstleistungen

Antrag zu TOP 13 der Sitzung des Stadtratsplenums

Resolution:

1. Der Stadtrat begrüßt grundsätzlich die Handelsgespräche zwischen den USA und der EU, die in ein Freihandelsabkommen münden sollen. Diese eröffnen die Chance die bilateralen Handelsbeziehungen zu intensivieren und dabei fair und nachhaltig zu gestalten.

2. Der Stadtrat begrüßt die Festlegungen der Bundesregierung bei den derzeit geführten Verhandlungen über eine transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), auf die Wahrung der europäischen Sozial- und Umweltstandards sowie auf den Schutz der kommunalen Daseinsvorsorge Wert zu legen. Der Stadtrat begrüßt in diesem Zusammenhang auch das klare Bekenntnis zu der Bedeutung der Daseinsvorsorge, der Wichtigkeit des Subsidiaritätsprinzips und somit zur Erhaltung der Gestaltungshoheit der Kommunen bei der Daseinsvorsorge.

3. Vor diesem Hintergrund fordert der Stadtrat die Bundesregierung und das Europäische Parlament auf, sich gegenüber der EU-Kommission mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die kommunale Daseinsvorsorge, darunter insbesondere die nicht liberalisierten Bereiche, wie die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsorgung, die Bereiche Abfall und ÖPNV, soziale Dienstleistungen sowie alle Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im Kulturbereich, vom derzeit mit den USA verhandelten Freihandelsabkommen – und allen weiteren Handelsabkommen – explizit ausgeschlossen wird.

4. Der bisherige Prozess der Verhandlungen zum Freihandelsabkommen EU-USA ist in hohem Maße intransparent und vernachlässigt erheblich die Rechte der gewählten Parlamentarier auf europäischer, nationaler und Länderebene sowie die der Kommunen. Der Stadtrat fordert die EU-Kommission auf, das Mandat über die Verhandlungen offen zu legen und über den Verhandlungsprozess regelmäßig zu berichten. Vollkommene Transparenz bei den Verhandlungen und eine stärkere Einbindung der
Zivilgesellschaft werden als zwingend für die weiteren Verhandlungen angesehen.

5. Die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit müssen auch in Streitfällen gelten. Schutzklauseln für Investoren und Sonderschiedsgerichten ohne demokratische Legitimation ist eine klare Absage zu erteilen.

6. TTIP darf nicht nur der Wirtschaft, sondern muss allen Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Dabei spielen die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine zentrale Rolle. Das Freihandelsabkommen darf bestehende nationale und europäische Arbeitnehmerrechte, Verbraucherschutz-, Sozial- und Umweltstandards nicht beschneiden oder gefährden.

7. Der Oberbürgermeister wird gebeten den Bayerischen und den Deutschen Städtetag bei deren Aktivitäten in der bisherigen Zielrichtung zu unterstützen.

8. Der Oberbürgermeister wird beauftragt die städtischen Beteiligungsgesellschaftern zu bitten in ihren jeweiligen Verbänden die durch dass TTIP drohenden Gefahren für die kommunale Daseinsvorsorge zu thematisieren und darauf hinzuwirken, dass auf Bundesebene Einfluss zu Gunsten der kommunalen Interessen genommen wird.

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