Interfraktioneller Antrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler, ödp und FDP sowie der Stadträte Irmgard Freihoffer und Richard Spieß
Folgenden Antrag bitten wir in der nächsten Sitzung des zuständigen Gremiums zu behandeln:
Der Stadtrat möge nachstehende Resolution beschließen. Der Oberbürgermeister wird gebeten, sich bei der Staatsregierung für die Schließung der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Regensburg einzusetzen.
Resolution der Stadt Regensburg zur Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerberinnen und Asylbewerber
Der Bayerische Landtag hat am 3.12.2008 in seiner Plenarsitzung beschlossen, wegen diverser Missstände in München zwei Gemeinschaftsunterkünfte in Containerbauweise schnellstmöglich zu schließen.
In dieser Landtagssitzung wurde deutlich, dass sowohl die Staatsregierung als auch die Landtagsfraktionen die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern sowie geduldeten Ausländerinnen und Ausländern in Gemeinschaftsunterkünften einer generellen Überprüfung und gegebenenfalls einer Neuordnung unterziehen wollen. Aus diesem Grund wird im April 2009 auch eine Expertenanhörung im Landtagsausschuss für Soziales, Familie und Frauen stattfinden. Vor diesem Hintergrund appelliert die Stadt Regensburg an die Bayerische Staatsregierung:
- Die Bayerische Staatsregierung möge bei der Überprüfung der Unterbringungsregelungen die Gestaltungen und Erfahrungen anderer Bundesländer berücksichtigen, welche die private Wohnsitznahme in größerem Umfang erlauben als im Freistaat Bayern, etwa bei Familien (vgl. Hessen) oder längerfristig Geduldeten (vgl. Hamburg). Die bundesgesetzlichen Vorgaben des Asylverfahrensgesetzes und des Asylbewerberleistungsgesetzes lassen dem Landesgesetzgeber einen Gestaltungsspielraum zur Regelung der Unterbringung von Asylbewerbern sowie geduldeten Ausländern.
- Die Bayerische Staatsregierung möge berücksichtigen, dass eine Erweiterung der Möglichkeiten privater Wohnsitznahme (sei es durch Anpassung der Weisungen des zuständigen Staatsministeriums oder durch Änderung der Vorgaben des Bayerischen Aufnahmegesetzes) nicht nur zu einer Verringerung der erforderlichen Unterbringungskapazitäten beitragen kann. Bei geduldeten Ausländerinnen und Ausländern, die sich voraussichtlich noch Jahre im Inland aufhalten werden, kann dies auch aus sozialen Gründen geboten sein.
- Die Stadt Regensburg bittet die Bayerische Staatsregierung, die Gemeinschaftsunterkunft in Regensburg mit dem Ziel der Schließung kontinuierlich zu verkleinern.
- Die Stadt Regensburg begrüßt ausdrücklich die in Bayern bestehende zentrale Verantwortlichkeit des Freistaats Bayern für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie geduldeten Ausländern. Sie bittet die Bayerische Staatsregierung, die oben genannten Aspekte im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für den Freistaat Bayern zu berücksichtigen.
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