MdL und Stadtrat Jürgen Mistol fordert Verbot auf Regensburger Friedhöfen Künftig ist es Friedhofsträgern in Bayern möglich, nur Grabmale zuzulassen, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit hergestellt wurden. Die notwendige Rechtsgrundlage für ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit hat der Landtag nach jahrelangen Debatten vergangene Woche endlich verabschiedet. In der Vergangenheit wurden kommunale Regelungen immer wieder von Gerichten für ungültig erklärt, weil damit gegen die Berufsfreiheit von Steinmetzen verstoßen wurde.
Dabei stimmte der Landtag bereits 2009 einem Antrag der Grünen zu, der die Staatsregierung in Sachen Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit zum Handeln aufforderte. Letztendlich war eine weitere Initiative des Landtagsabgeordneten und Regensburger Stadtrats Jürgen Mistol maßgeblich für die notwendige Änderung des Bestattungsgesetzes auf Landesebene.
„Warum es alles in allem so lange gedauert hat, ist mir nicht begreiflich. Schließlich war man sich über die Zielsetzung mehr als einig. Aber unser jahrelanger Kampf für ein Verbot von Grabsteinen aus Kinderarbeit trägt nun endlich Früchte“, betont Mistol.
Damit wird im Bestattungsgesetz nicht nur die erforderliche Satzungsermächtigung für Kommunen geregelt, sondern gleichzeitig auch Anforderungen an die Nachweispflicht festgelegt. „Auch die Stadt Regensburg sollte von der Satzungsermächtigung schnellstmöglich Gebrauch machen, damit dem schmutzigen Geschäft mit Grabsteinen auch auf Regensburger Friedhöfen endlich das Wasser abgegraben wird“, fordert Mistol. Ein entsprechender Antrag ist bereits auf dem Weg
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