Pressemitteilung
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat in seiner Entscheidung vom Mittwoch letzter Woche die bisher immer von den GRÜNEN vorgebrachte Position bestätigt, dass es möglich ist, Aufsichtsratssitzungen kommunaler GmbHs auch in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil aufzuspalten. Die von der Stadtverwaltung und von der CSU-Mehrheitsfraktion immer wieder vorgebrachten Argumente, dies sei aufgrund des GmbH-Rechts nicht möglich, entpuppen sich nunmehr als falsch.
Das Gericht macht in seiner Entscheidung deutlich, dass es wenig zweckmäßig ist, jedem Aufsichtsratsmitglied die Entscheidung zu überlassen, ob er oder sie einen Tagesordnungspunkt für geheimhaltungspflichtig hält. Das wäre riskant, bei unzutreffender Einschätzung drohen Schadensersatzansprüche der GmbH oder sogar die Strafbarkeit. Im Gesellschaftsvertrag könne, so das Gericht, bestimmt werden, welches Organ festlegt, welche Tagesordnungspunkte wie lange der Verschwiegenheit unterliegen. Insoweit hat der Stadtrat einen Gestaltungsspielraum.
Erfreut zeigt sich Stadträtin Margit Kunc, dass das Gericht damit die bisherige Position der Grünen Fraktion bestätigt. Wörtlich heißt es im Urteil: „Erfreulicherweise bietet das GmbH-Recht aber genügend Spielräume, die Gesellschafterverträge so auszugestalten, dass grundlegende Erfordernisse unseres demokratischen Rechtsstaats nicht unter die Räder geraten. Dazu gehören die Transparenz der Entscheidungen, die Kontrolle der Gesellschaftsorgane auch durch die Öffentlichkeit und die Medien und der Respekt vor den mündigen Bürgerinnen und Bürgern.“
Die Grünen werden nunmehr per Antrag überprüfen lassen, inwieweit das Urteil Auswirkungen auf die Praxis der kommunalen Aufsichtsräte in Regensburg haben wird.
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