Potentiale nutzen – Solar auf Dächern der Liegenschaften der EWR

Ein Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität der Stadt Regensburg

1. Die EWR prüft ihre Liegenschaften mit Hinblick auf die Eignung für Photovoltaikanlagen auf Dächern und an Fassaden. Im Zuge dieser Prüfung soll ein Eignungskataster aller möglichen Gebäuden und Flächen erstellt werden und dem Ausschuss vorgelegt werden.

2. Die EWR prüft, welche Dachflächen für die Nutzung von Photovoltaik vermietet, z.B. an Bürgerenergiegenossenschaften, oder welche selbst zur Stromerzeugung genutzt werden.

3. Bei allen zukünftigen Liegenschaften, die die EWR neu errichtet, werden PV-Anlagen mit geplant.

4. Die Flächenauswahl ist aktiv Dritten aus dem Bereich von Dienstleistern für Mieterstrommodelle anzubieten, wenn die EWR selbst nicht eine PV-Anlage installiert.

5. Die EWR setzt sich dafür ein, die Gespräche mit der B.E.R.R. bezüglich einer PV-Anlage auf der Liegenschaft in der Hemauerstraße zügig voranzubringen und dort eine Photovoltaik-Anlage zu installieren.

Unser gemeinsames Ziel ist die Klimaneutralität der Stadtverwaltung bis zum Jahr 2030.

Im Monitoringbericht Energie- und Klimaschutzmanagement 2019, vorgestellt im Ausschuss für Umweltfragen, Natur- und Klimaschutz am 04.02.2020, wird lediglich ein Anteil von 6,9 % erneuerbarer Energie, bezogen auf den Gesamtenergieverbrauch des Stadtgebietes, angegegeben. Hier zeigt sich dringender Handlungsbedarf.

Dieser Handlungsbedarf gilt auch für die Stiftungen der Stadt Regensburg bzw. für die von ihr mitverwalteten Stiftungen. Die Nutzung deren Dach- und Fassadenflächen stellt einen wichtiger Beitrag zur Energiewende dar.

Mit Umsetzung dieses Beschlusses geht die EWR mit gutem Beispiel voran. Der Beschluss steht darüber hinaus auch im Einklang mit dem 2019 von der Landessynode beschlossenen integriertem Klimaschutzkonzept der ELKB. Darin heißt es: „Die zweite Möglichkeit stellt die Eigenerzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien dar. Wo es die infrastrukturellen Gegebenheiten zulassen, kann über Photovoltaik (Gebäudedächer, Überdachung von Parkraum, etc.) oder ein BHKW emissionsarmer Strom selbst erzeugt werden“.

Weiterhin sprechen auch ökonomische Gründe für die Nutzung der Dach- und Fassadenflächen. Eigenstromverbrauch ist deutlich günstiger als die aktuellen Stromtarife, die Installation von Photovoltaikanlagen ist also auch im Sinne der Wirtschaftlichkeit des Stiftungszweckes.

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