Sperrzeiten für Spielhallen: Urteil für Augsburg liegt nun vor

Anfang März hatten wir einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, um in Regensburg die Sperrzeiten für Spielhallen auszuweiten. Der Freistaat hatte den Kommunen mit dem Bayerischen Ausführungsgesetz des Glücksspielstaatsvertrages die Möglichkeit eröffnet, die Sperrzeit für Spielhallen über die gesetzlich festgeschriebene Mindestsperrzeit zwischen morgens 3 und 6 Uhr hinaus zu verlängern. Regensburg sollte nach unserem Willen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und die Sperrzeit für Spielhallen von 2 Uhr nachts bis 9 Uhr vormittags verlängern. Die Stadt Augsburg hatte als erste bayerische Kommune auf Grundlage dieses Gesetzes eine entsprechende Verordnung erlassen.

In der Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses im April hatte Rechts- und Umweltreferent Dr. Wolfgang Schörnig dann aber bezweifelt, ob Regensburg die gesetzlichen Voraussetzungen erfülle, um von dieser Regelung Gebrauch machen zu können. Es müssten nämlich besondere örtliche Verhältnisse oder ein öffentliches Bedürfnis vorliegen. Selbst in Augsburg, wo das Spielhallenproblem seinen Ausführungen nach drastischer sei als in Regensburg, sei eine Normenkontrollklage anhängig, so Dr. Schörnig. Oberbürgermeister Hans Schaidinger regte an, den Antrag zurückzustellen, bis darüber entschieden sei. Dieser Anregung wurde Folge geleistet.

Da Jürgen Mistol nun erfuhr, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am gestrigen Mittwoch ein Urteil gefällt hatte, und dieses Urteil die Augsburger Verordnung bestätigte, stellte er im Stadtratsplenum die Frage, ob die Begründung des Urteils der Verwaltung schon bekannt und nun klar sei, ob es Sinn mache, für Regensburg eine Verordnung zu erlassen? Dr. Schörnig antwortete, noch sei die Begründung nicht bekannt. Er werde aber das Urteil genau studieren und dann dem Stadtrat berichten und gegebenenfalls einen Vorschlag machen. Es bleibt also abzuwarten, ob das Instrument, das der Freistaat den Kommunen in die Hand gegeben hat, wirklich funktioniert oder ob es nur vorgaukelt, die Bekämpfung der Spielsucht zum Ziel zu haben.

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