Die Verwaltung wird gebeten, jährlich im zuständigen Ausschuss mündlich und schriftlich über kurz- und langfristigen Leerstand in städtischen Immobilien zu berichten. Dabei soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden:
1. Welche städtischen Immobilien und Räumlichkeiten stehen aktuell leer,
2. Welche dieser Immobilien und Räumlichkeiten könnten kurzfristig (zwischen-)genutzt werden,
3. Welche Gründe sprechen im Einzelfall für oder gegen eine (Zwischen-)Nutzung?
Allgemeine Auskünfte sowie eine summarische Zusammenfassung werden in öffentlicher Sitzung präsentiert und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht. Auf Einzelheiten wird in nichtöffentlicher Sitzung eingegangen.
Begründung:
Kultur, Kunst und zivilgesellschaftliches Engagement brauchen Platz. Wo möglich, bietet sich die (Zwischen-)Nutzung von städtischem Leerstand an. Diese Tatsache wurde auch im Koalitionsvertrag erkannt. Dort heißt es: „Wir werden weitere geeignete Orte für Kreativität, Kultur und Kunst aktivieren und nutzbar machen. Hierzu gehört insbesondere die kulturelle und künstlerische Zwischennutzung von Leerständen.“ Die Erfassung und Diskussion von städtischem Leerstand ist hier der erste Schritt.
Auf unseren Antrag hin wurde am 21. Juli 2020 im Grundstücksausschuss ein erster Leerstandsbericht präsentiert. Um die Entwicklung zu beobachten, soll der Leerstandsbericht in Zukunft jährlich erfolgen und verstetigt werden. Allgemeine Auskünfte sowie eine summarische Zusammenfassung sollen in öffentlicher Sitzung präsentiert und im Statistischen Jahrbuch veröffentlicht werden.
Initiative: Stadtrat Daniel Gaittet
Antrag: Städtischer Leerstandsbericht 18. Juni 2020
Antrag: Leerstand nach dem Lockdown verhindern
Pressemeldung: Keine Chance auf Leerstand – Grüne drängen auf systematisches Vorgehen
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