Die Verwaltung wird gebeten, im zuständigen Ausschuss über kurz- und langfristigen Leerstand in städtischen Immobilien zu berichten.
Dabei soll insbesondere auf folgende Fragen eingegangen werden:
1. Welche städtischen Immobilien und Räumlichkeiten stehen aktuell leer,2. Welche dieser Immobilien und Räumlichkeiten könnten kurzfristig (zwischen-)genutzt werden,
3. Welche Gründe sprechen im Einzelfall für und gegen eine (Zwischen-)Nutzung?
Begründung:
Kultur, Kunst und zivilgesellschaftliches Engagement brauchen Platz. Wo möglich, bietet sich die (Zwischen-)Nutzung von städtischem Leerstand an. Diese Tatsache wurde auch im Koalitionsvertrag erkannt. Dort heißt es: „Wir werden weitere geeignete Orte für Kreativität, Kultur und Kunst aktivieren und nutzbar machen. Hierzu gehört insbesondere die kulturelle und künstlerische Zwischennutzung von Leerständen.“ Die Erfassung und Diskussion von städtischem Leerstand ist hier der erste Schritt. Deshalb soll ein städtischer Leerstandsbericht erstellt werden.
Initiative: Stadtrat Daniel Gaittet
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