Bericht Planungsausschuss am 14.02.2023
Am 14.02.2023 stand auf der Tagesordnung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen eine Überarbeitung der Regensburger Stellplatzsatzung. Die Stellplatzsatzung regelt unter anderem, wie viele Abstellplätze für PKW und Fahrräder auf neu zu bebauenden Grundstücken zu errichten sind.
Eine Änderung der Stellplatzsatzung war auch dringend notwendig: „Es ist nicht mehr zeitgemäß, hauptsächlich auf PKW-Stellplätze zu setzen. Wir brauchen unbedingt mehr Platz für Räder und Lastenräder und alternative Mobilitätsformen.“, kommentierte die Fraktionsvorsitzende Maria Simon die Beschlussvorlage. Und einige Verbesserungen waren in der Vorlage enthalten: So wurde die Regelung, dass Mehrfamilienhäuser und sonstige Gebäude mit Wohnungen mit jeweils weniger als vier Wohneinheiten sowie Reihenhausanlagen mit weniger als vier Reihenhäusern von der Herstellungspflicht für Fahrradabstellplätze befreit sind, aus der Stellplatzsatzung gestrichen. Auch ist in Zukunft eine Reduzierung der Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorgesehen, wenn ein Mobilitätskonzept nachgewiesen und angewendet wird. Die Zahl der Kfz-Stellplätze für Menschen mit Behinderung wird verdoppelt.
Trotzdem waren die Änderungen der grünen Fraktion nicht mutig genug. In der dazugehörenden Anlage zur Richtzahlenliste besteht nach wie vor eine klare Unwucht zugunsten des Motorisierten Individualverkehrs (MIV). Zum Beispiel müssen bei Büro- und Verwaltungsgebäude weniger Fahrrad-Stellplätze als Kfz-Stellplätze hergestellt werden. Wenn der Anteil des Fahrradverkehrs gesteigert werden soll – was das Ziel im Regensburg Plan 2040 ist – muss auch die dafür notwendige Infrastruktur geschaffen werden. Deshalb forderten wir in einem Änderungsantrag, die Anzahl der herzustellenden Stellplätze für Fahrräder mindestens genauso hoch anzusetzen wie die für PKW. Unserem Antrag stimmten leider nur die ÖDP zu. Wir haben der Beschlussvorlage daraufhin nicht zugestimmt. Die Stellplatzsatzung ist eine sich wandelnde Satzung. Unser Änderungsantrag liegt in der Schublade bereit, ihn in ein paar Jahren wieder hervorzuholen, um dem steigenden Radverkehr Rechnung zu tragen.
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