Tempo 30 in der Weißenburgstraße u. a.

Gemeinsamer Antrag von Ribisl-Partie e.V., Grüne und ÖDP

Beschlusstext: 

1) Die Verwaltung berichtet wann Tempo 30 in der Weißenburgstraße wieder eingeführt wird.

2) Parallel zur Wiedereinführung von Tempo 30 in der Weißenburgstraße wird

a) Tempo 30 auch in der Adolf-Schmetzer-Straße von der Kreuzung Weißenburgstraße bis zum Ostentor als Lückenschluss angeordnet – spätestens unmittelbar nachdem die neue StVO in Kraft tritt, die Lückenschlüsse ermöglicht.

b) Tempo 30 östlich der Kreuzung Weißenburgstraße in der Adolf-Schmetzer-Straße im Lärmaktionsplan-Maßnahmenbereich Nr. 33 angeordnet.

Begründung:

Wir verweisen explizit auf den aktuellen, rechtlich hinterfütterten und weitergehenden Antrag und das Anschreiben von Prof. Dr. Sara Siakala zur Einführung von Tempo 30 in der Weißenburgstraße und flächendeckend überall dort, wo es möglich ist im Stadtgebiet, der mit einer Petition von über 1.300 Personen sowie verschiedenen Parteien, Verbänden, Organisationen und Initiativen unterstützt wird (https://www.openpetition.de/petition/online/tempo-30-in-regensburg). Um möglichst ohne
Verzögerungen unmittelbar erste weitere Schritte gehen zu können nimmt unser Antrag die
Kreuzung an der Adolf-Schmetzer Straße und den Abschnitt bis zum Ostentor ins Visier.

Zu 1.: Der „Lärmaktionsplan Regensburg 2024 / 4. Runde“ weist wiederholt auf die enorme
Straßenlärmbelastung in der Weißenburgstraße hin. Aufgrund des Berechnungsmodells, dass die Anzahl der unmittelbar betroffenen Bewohner*innen zu Grunde legt, hat die Umsetzung geeigneter Maßnahmen im Straßenverlauf Weißenburgstraße / Landshuterstraße erste Priorität. Das integrierte Gesamtkonzept (5 – Jahres – Maßnahmenkonzept), sieht in der Weißenburgstraße die lückenlose Fortsetzung von Tempo 30 ganztags vor. (Bp-Nr. 01.10 Maßnahmen-Nr 32). Tempo 30 in der Weißenburgstraße muß entsprechend des Beschlusses des Planungsausschusses vom 02.07.2024 unverzüglich wieder eingeführt werden. Die straßenverkehrsrechtlich erforderlichen Prüfungen und Abwägungen zur Anordnung hierzu sind bereits durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgt (*Vgl: Lärmaktionsplan 2024: VO/24/21140/61 S.5.).

*Vgl: VO/24/21140/61 Überprüfung und Überarbeitung Lärmaktionsplan Regensburg S.5. “[…]
Nachdem die bestehende Tempo 30 – Anordnung aufgrund eingehaltener Grenzwerte der
Luftschadstoffbelastung aufgehoben wurde, ist eine Anordnung von Tempo 30 aus
Lärmschutzgründen im direkten zeitlichen Übergang anzustreben, die straßenverkehrsrechtlich erforderlichen Prüfungen und Abwägungen zur Anordnung sind
bereits durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgt.[..]“

Zu 2: Um ein sinnvoll zusammenhängendes Tempo-30-Gebiet zu schaffen soll der aufgrund
Fehlplanungen aus den 60er Jahren überdimensionierte und ebenfalls stark lärmbelastete
Verkehrsraum der Adolf-Schmetzer-Straße ebenfalls mit Tempo 30 reglementiert werden.
Schadstoff- und Lärmemissionen des MIV rund um die besonders stark belastete
Nibelungenkreuzung könnten effektiv reduziert werden, indem die ohnehin anstehenden
Maßnahmenempfehlungen des Lärmaktionsplans rund um die Kreuzung gleichzeitig realisiert
werden. So können auch die massiven Lärm und Schadstoffemissionen rund um die Kreuzung
entzerrt werden. Durch ein integriertes Vorgehen können unübersichtlich wechselnde
Geschwindigkeitsanordnungen, unnötiges Abbremsen und Beschleunigen vermieden, die damit verbundenen Gefahrensituationen reduziert und so die Verkehrssicherheit erhöht werden. So können die einzelnen Maßnahmen von Anfang an sinnvoll ineinandergreifen. Die Kosten für die Tempo 30 Anordnungen sind vernachlässigbar.

Zu 2 a): Tempo 30 Lückenschluss bis zum Ostentor:

Vergleiche hierzu auch die 2024 im Lärmaktionsplan anstehenden Maßnahme 01.02
Schottenstraße, Jakobstraße – Wiesmeierweg „[…] Um wechselnde Geschwindigkeitsanordnungen im Straßenverlauf zu vermeiden sollte geprüft werden, in der Lücke zwischen den Tempo 30 – Anordnungen in der Schottenstraße und Kumpfmühler Straße (Augustenstraße – Wiesmeierweg, etwas mehr als 300m) ebenfalls Tempo 30 anzuordnen (Lückenschluss) […]“. Eine gleichzeitige Umsetzung der anschließenden jedoch nicht priorisierten Maßnahme Nr. 52 / (Maßnahmenbereich 01.10.01 / Weißenburgstraße, Bruderwöhrdstraße, Adolf-Schmetzer-Straße) einer 299 m* langen Tempo 30 Zone in der Adolf-Schmetzer-Straße zwischen Nibelungenbrückenkreuzung und Ostentor, wird durch das neue StVG als Lückenschluss (bis zu 500 m) rechtlich möglich.** In der Fahrradstraße Ostengasse, der Gabelsbergerstraße und dem durch das hohe Verkehrsaufkommen sehr stark straßenlärmbelasteten Minoritenweg (Maßnahme Nr. 9) gelten bereits Tempo 30, ebenso in der Bruderwöhrstraße, Reichsstraße und der Richard-WagnerStraße.***

*Streckenmessung

**Das vom Bundesrat abgesegnete reformierte Straßenverkehrsgesetz (StVG) 15.07.24 und die jetzt auch beschlossene Straßenverkehrsordnung 19.07.2024 sieht mehr Freiheiten für Kommunen vor. So können sie leichter Tempo-30-Zonen ausweisen. Im geänderten Straßenverkehrsgesetz werden neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt, wobei die Sicherheit weiterhin besondere Priorität hat. So sollen künftig leichter Busspuren und Radwege eingerichtet werden können – sowie Tempo-30-Strecken etwa entlang viel befahrener Schulwege oder rund um Spielplätze. Außerdem soll es möglich sein, zwei Tempo-30-Strecken miteinander zu verbinden, wenn nicht mehr als 500 Meter zwischen ihnen liegen. Anordnungen, die neu festgeschriebene Regelungszwecke wie Klima- oder Gesundheitsschutz verfolgen, müssen immer verhältnismäßig sein. Es darf dadurch nicht zu Beeinträchtigungen von Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs kommen.

***(Sachstand Tempo 30 im Stadtgebiet, siehe Radmonitor: QR CODE:
https://umap.openstreetmap.de/de/map/30-kmh-in-regensburg_35918#17/49.01601/12.10537)

Zu 2b)

Ein Blick in die Lärmaktionspläne der Stadt Regensburg zeigt die Lärmbelastung und den
Handlungsbedarf an der Ostseite Kreuzung Weißenburgstraße / Adolf-Schmetzer-Straße eindeutig auf. In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans von 2024 ist die notwendige Maßnahme 01.10.02 beschrieben. Es sind keine Gründe erkennbar, warum diese Maßnahme nicht gleichzeitig zur beschlossenen Wiedereinführung von Tempo 30 in der Weißenburgstraße umgesetzt werden sollte. Durch diese Maßnahme werden die Lärm- und Staub-Emissionen um die Kreuzung entzerrt und die Verkehrssicherheit erhöht, da die Autofahrer erst in gewissem Abstand zur Kreuzung die Geschwindigkeit wieder auf Tempo 50 erhöhen.

Die hier zu beschließende Maßnahme 33 (2.Priorität) kann nur allerdings nur ein erster Schritt sein, da aus der Lärmaktionsplanung weitergehender Handlungsbedarf auf der Adolf-Schmetzer Straße Richtung Stadtosten und der Straubingerstraße sowie der Gräflingerstraße eindeutig hervorgeht. Eine isolierte Geschwindigkeitsbegrenzung in der Weißenburgstraße ohne Einbeziehung der Lärmbelastung an bewohnten Gebäuden rund um die Kreuzung Weißenburgstraße Adolf-Schmetzer-Straße erscheint aus fachlicher Sicht widersinnig und würde unserer Ansicht nach zu einem Nichtverständnis der Maßnahme in der Öffentlichkeit beitragen.

Artikel kommentieren

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Mit der Nutzung dieses Formulars erklären Sie sich mit der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten durch diese Website einverstanden. Weiteres entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.


The reCAPTCHA verification period has expired. Please reload the page.