Überprüfung und Berichterstattung zu Ein-Euro-Job-Angeboten bei der Stadtverwaltung

Die Verwaltung möge prüfen, ob die Förderbedingungen für den Einsatz der sog Ein-Euro-Jobber durch die Stadt Regensburg im jeweiligen Einzelfall erfüllt sind und wird gebeten, dem entsprechenden Gremium einen Bericht unter Beantwortung folgender Fragen vorzulegen:
• Wieviele Ein-Euro-Jobs gibt es bei der Stadtverwaltung?
• In welchen Bereichen werden die Ein-Euro Jobber eingesetzt und wodurch enstand der Bedarf für diese Arbeitskräfte?
• Um welche Tätigkeiten handelt es sich dabei?
• Konnten Ein-Euro-Jobber bereits in ein festes Arbeitsverhältnis bei der Stadtverwaltung übernommen werden?
• Wodurch wird sicher gestellt, dass es sich um zusätzliche, gemeinnützige Tätigkeiten handelt?

Begründung:

Die vorrangige Zielsetzung von öffentlich geförderter Beschäftigung im Sinne des §16 Abs. 3 Satz 2 SGB II ist es, Personen, die seit mehr als 1 Jahr arbeitslos waren, dabei zu unterstützen, eine Arbeitsstelle zu finden und ihre Chancen zur Integration in den regulären Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Der Bundesrechnungshof kommt in seinem Bericht zur „Durchführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende 2007“ zu dem Ergebnis, dass rund 66% aller sog. Ein-Euro-Jobs die Fördervoraussetzungen (keine Beeinträchtigung des Arbeitsmarktes, Zusätzlichkeit, Wettbewerbsneutralität) nicht erfüllen. Dabei war es gleichgültig, ob die öffentliche Hand Ein-Euro-Jobber einsetzte oder Private.

Laut Bericht handelt es sich bei den geförderten Tätigkeiten vielfach um reguläre Aufgaben der öffentlichen Hand. Mit den Ein-Euro-Jobs sollten somit auch reguläre „Arbeitskräfte eingespart oder ein haushaltbedingter Personalmangel ausgeglichen werden“.

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