Umfassende Barrierefreiheit in Schulen gewährleisten!

Der Stadtrat/der Ausschuss bittet die Verwaltung zu prüfen, ob und ggf. welche Regensburger Schulen nicht das Kriterium der Barrierefreiheit in der Definition der UN-Behindertenrechtskonvention erfüllen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, dem Stadtrat eine ‚To-do-Liste’ vorzulegen, aus der hervorgeht, welche Maßnahmen in den einzelnen Schulen noch erforderlich sind, um das Kriterium der Barrierefreiheit zu erfüllen.

Begründung:

Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein Meilenstein in der internationalen Menschenrechtspolitik. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen den vollen und gleichberechtigten Zugang zu allen Menschenrechten und Grundfreiheiten zu gewähren und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.

Grundsätzliche Ziele der von Deutschland ratifizierten und daher rechtsverbindlich in Kraft getretenen Konvention sind die Stärkung der individuellen Selbstbestimmung und Autonomie von Menschen mit Behinderungen, die Garantie ihrer Wunsch- und Wahlfreiheit in Bezug auf Lebensumstände und Hilfeleistungen, ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und die Beseitigung jeglicher Diskriminierung.

Die Anforderungen der UN-Konvention werden im Schulbereich erst dann verwirklicht sein, wenn das Recht auf eine inklusive Schule zur Normalität geworden ist. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist, dass die Schulgebäude auch umfassend barrierefrei zu nutzen sind.

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