Umgang mit den Sondernutzungsgebühren und den Flächen für Freisitze für die Saison 2020

Änderungsantrag zu TOP 26 der Stadtratssitzung vom 28. Mai 2020:

Der zweite Absatz der Beschlussvorlage zu TOP 26 wird wie folgt ergänzt:

2. Anträge auf Erweiterung von Freisitzflächen können im Rahmen des rechtlich Möglichen für die Saison 2020 genehmigt werden. Dabei sollen ausdrücklich auch Parkplätze in räumlicher Nähe der Betriebsstätte in Anspruch genommen werden können. Sicherheitsrelevante Fragen sollen zeitnah durch die Fachämter abgeklärt werden. Auch für die zusätzlich genehmigte Fläche werden nur 15 v. H. der regulär hier hierfür zu erhebenden Gebühr erhoben.

Initiative: Stadtrat Jürgen Mistol

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