Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit: Chamer Straße

Beschlussvorschlag:

1. In der Chamer Straße wird auf Höhe der neuen Kindertagesstätte eine Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 ausgewiesen.

2. Auf der Chamer Straße wird ein Fahrradschutzstreifen eingerichtet, mindestens von der Ausleitung auf die Straße bis zur Kuppe.

Begründung:

Die Chamer Straße ist bisher vor allem für das Befahren mit dem Auto geeignet. Bald werden im neuen Baugebiet Sallern/Gallingkofen viele Menschen einziehen. Eine Kindertagesstätte öffnet im Sommer an der Chamer Straße. Es ist also dringend notwendig, die Chamer Straße sicherer für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu machen, insbesondere für Kinder.

Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass in der Regel vor sozialen Einrichtungen Tempo 30 ausgewiesen werden soll. Für Radfahrer*innen bietet die Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens mehr Sicherheit bei schnell vorbeifahrenden Autos.

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