Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung prüft bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen, darunter die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, um die Verkehrssicherheit in der Landshuter Straße sowie in der Luitpoldstraße auf dem jeweiligen Streckenabschnitt zwischen der D.-Martin-Luther-Straße bis zur Kreuzung Stobäusplatz zu erhöhen.
Begründung:
Im Umfeld der Landshuter- und Luitpoldstraße befinden sich mit einem Gebäude der Von-der-Tann-Grundschule, zwei Kindertagesstätten, einem Altenheim sowie einem nah an der Straße gelegenen Spielplatz ohne räumliche Trennung zum Straßenraum (Kinder, die einem Ball nachlaufen, brauchen nur Sekunden für die Entfernung) mehrere Zielorte, die vorrangig von vulnerablen Gruppen besucht werden. Der Landshuter Straße sowie der Luitpoldstraße kommt auf diesem Streckenabschnitt, mit Blick auf den Fuß- und Radverkehr zu und von diesen Orten, eine bündelnde Wirkung zu. Die Neuregelung der Straßenverkehrsordnung gibt uns weiterreichende Möglichkeiten, in dieser Situation verkehrsrechtlich einzugreifen. Die Verwaltung sollte daher zum Schutze dieser vulnerablen Gruppen bauliche und verkehrsrechtliche Maßnahmen wie zum
Beispiel Tempo 30 prüfen, um das Sicherheitsrisiko auf diesem Streckenabschnitt im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer*innen zu minimieren.
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