Verpackungssteuer prüfen, rechtlichen Rahmen nutzen!

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung einer kommunalen Steuer auf Einweggeschirr, -verpackungen und -besteck in der Gastronomie zu prüfen.
  2. Die Verwaltung wird gebeten, die Einführung eines befristeten Förderprogramms für kleine Betriebe zu prüfen, die Mehrweggeschirr, -verpackungen und -besteck anbieten wollen.
  3. Die Verwaltung berichtet im zuständigen Ausschuss über die Ergebnisse der Prüfungen und unterbreitet dem Stadtrat einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen.

Begründung

Nach wie vor werden zu viele Ressourcen durch Einwegprodukte verschwendet; eine Verteuerung von Einwegprodukten würde einen zusätzlichen Anreiz zur tatsächlichen Nutzung von Mehrweg bieten. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 24. Mai 2023 der Stadt Tübingen die Kompetenz zugesprochen, eine örtliche Abgabe auf Einweggeschirr, -verpackungen und -besteck in der Gastronomie zu erheben. Regensburg will Zero-Waste-Stadt werden und sollte daher auch den neuen rechtlichen Rahmen durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nutzen.

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