Vollzug der Abfallgesetze

Die Verwaltung möge berichten,
(1) wie in der Verwaltung mit Hinweisen aus der Bürgerschaft auf Verstöße gegen die Vorschriften, Müll zu trennen, umgegangen wird,
(2) wie viele Verstöße gegen das Gebot, Müll zu trennen, im Jahr 2007 und im ersten Halbjahr 2008 registriert wurden, und
(3) mit welchen Maßnahmen (Verwarnungen, Bußgelder etc.) diese Verstöße jeweils geahndet wurden.

Begründung:

Mülltrennung hinsichtlich Restmüll, Glas, Metallen, Papier, Kunststoffen, Elektrogeräten etc. wird von den Bürgerinnen und Bürger oft unterschiedlich konsequent praktiziert. Mülltrennung ist jedoch gesetzlich vorgeschrieben und im Hinblick auf den Umweltgedanken und der Rückführung von Altstoffen ökologisch sinnvoll. Grobe Verstöße müssen auch entsprechend geahndet werden.

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