Vorlage eines Kulturwirtschaftsberichts

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat alle zwei Jahre einen Kulturwirtschaftsbericht vorzulegen. Die Vorlage des ersten Berichts soll noch in diesem Jahr erfolgen.

Begründung:

Die Kultur- und Kreativwirtschaft
Die Kultur- und Kreativwirtschaft bringt nicht nur bedeutende kulturelle und kreative Produkte und Dienstleistungen hervor. Sie ist auch volkswirtschaftlich von erheblicher Bedeutung. Rund 210.000 Unternehmen mit knapp einer Million Erwerbstätigen sind in der Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesrepublik tätig. Die Quote der Selbständigen ist mit 25 Prozent außergewöhnlich hoch. Der Beitrag zur Bruttowertschöpfung liegt bei rd. 60 Mrd. Euro. Damit wird deutlich, dass die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihrem vielfältigen Spektrum an Teilbranchen von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung ist.

Kennzeichen der Kultur- und Kreativwirtschaft
Die in der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Selbständigen und Unternehmen sind überwiegend erwerbswirtschaftlich orientiert und befassen sich mit der Schaffung, Produktion, Verteilung und/oder medialen Verbreitung von kulturellen bzw. kreativen Gütern und Dienstleistungen. An dieser Definition orientiert sich auch die Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages.

Die Kultur- und Kreativwirtschaft umfasst folgende Bereiche:
Architektur
Darstellende Kunst
Presseverlage
Bildende Kunst
Design
Rundfunkwirtschaft
Verlage
Filmwirtschaft
Werbung/Kommunikation
Computerspiele
Musik

Es braucht einen zweijährigen Kulturwirtschaftsbericht
Wenn man, wie die Bundesregierung, mit einem zeitgemäßen Kulturbegriff arbeitet, dann ist die Kultur- und Kreativwirtschaft also ein Bereich der Wirtschaft, und Kunst, Kultur und Kreativität sind nicht nur Zuschussbetrieb und Sahnehäubchen oben drauf. So haben wir es auch von Prof. Möller im Reichssaal anlässlich seines bemerkenswerten Festvortrages zum Stadtfreiheitstag gehört. Um genau zu wissen, wie sich die momentane Situation der Kultur in Regensburg in Ausgaben und Einnahmen, also Anteilen am örtlichen Sozialprodukt darstellt, braucht es einen Kulturwirtschaftsbericht, wie ihn zahlreiche Städte schon erstellen.

Ehe die Erstellung des Kulturentwicklungsplans in die Arbeitsphase tritt, sollte man wissen, wo man steht und deshalb zwingend einen Kulturwirtschaftsbericht verfassen, der alle zwei Jahre erneuert wird, um die Veränderungen der Situation erfassen und gegebenenfalls gegensteuern oder unterstützend eingreifen zu können. Nur so ist eine verantwortliche Grundlagenerstellung und Kriterienbildung zur Förderung der kulturellen Aktivitäten und Infrastrukturen in Regensburg möglich. Da dies in die Bereiche Kultur, Statistik und Wirtschaftsförderung fällt, sehen wir eine konzertierte, Ämter übergreifende Herangehensweise als angezeigt.

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