Stadtratsplenum, 29.01.2013:
Der Binnenmarkt-Ausschuss des Europaparlaments hat dieser Tage einer Richtlinie zugestimmt, nach der ‚Dienste von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse dem Wettbewerb zu unterwerfen sind’, und die die kommunale Wasserversorgung nicht von vornherein ausnimmt. Anlass für Jürgen Mistol, im Stadtratsplenum eine Anfrage an den Oberbürgermeister zu richten, welche Konsequenzen dies für die REWAG hätte.
Nach Angaben von Herrn Schaidinger macht sich die Verwaltung bereits seit 1997 darüber Gedanken, seit auf europäischer Ebene erstmals Liberalisierungsansätze auf den Tisch gebracht wurden. Der aktuelle Richtlinien-Entwurf betreffe das Netz und den Betrieb, was zur Folge hätte, dass die Stadt abschnittsweise Dienstleistungskonzessionen ausschreiben müsste. Die Gewinnungsanlagen selbst gehörten der REWAG und könnten nicht enteignet werden.
Für Jürgen Mistol steht fest, dass der Zugang zu Trinkwasser ein Menschenrecht ist, das man nicht leichtfertig dem Gewinnstreben privater Wirtschaftsunternehmen unterwerfen dürfe. „Trinkwasser ist keine Handelsware, sondern elementarer Teil der kommunalen Daseinsvorsorge.“ Eine Liberalisierung auf diesem Sektor sei konsequent abzulehnen.