Wohnungsbauvorschläge

Gemeinsamer Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, Freie Wähler und FDP

Wir beantragen das o.g. Thema in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates zu behandeln und dabei folgende Vorschläge zur Abstimmung zu stellen:

1. Die Stadtbau GmbH wird den politischen Wunsch umsetzen, insbesondere den Teil der Regensburger Bevölkerung mit Wohnraum zu versorgen, der Schwierigkeiten hat auf dem freien Wohnungsmarkt angemessenen Wohnraum zu finden. Hierzu ist es notwendig, den Wohnungsbestand der Stadtbau durch Neubauten zu ergänzen und den vorhandenen Wohnungsbestand durch Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen auf einem zeitgemäßen Stand (d.h. keine Luxussanierung) zu halten.

2. Bei Generalsanierungen eines Wohnhauses oder eines Wohnquartiers sollen die sanierungsbedingten Mehrkosten in der Regel die Grundlage für die neue Miete sein. Bei der Notwendigkeit vorübergehend ausziehen oder im Quartier umziehen zu müssen, ist die neue Miete so zu berechnen, als würden die alten Mietverträge weiter bestehen. Die erworbenen Mieterrechte der bisherigen Mietverhältnisse bleiben vollumfänglich erhalten.
(Besitzstandsregelung)
Die Stadtbau übernimmt gegebenenfalls die Umzugskosten und Entschädigungsleistungen. Die Stadtbau verzichtet bei allen nicht preisgebundenen Wohnungen auf die Geltendmachung einer Mieterhöhung in den ersten beiden Vertragsjahren nach einer Generalsanierung. Bei Generalsanierungen und bei Neubauten sind die Mieten vom Aufsichtsrat zu bestätigen.

3. Die Stadtbau führt dann ein freiwilliges Sozialplanverfahren durch, wenn eine größere Anzahl von Wohnungen in einem Quartier einer umfassenden Sanierung/Modernisierung bedürfen.

4. Die Stadtbau schafft für in Not geratene Mieter 1,5 Personalstellen zur Sozialbetreuung um Hilfestellung (Lotsenfunktion), z.B. zur Schuldnerberatung, Seniorenberatung, Sozialversicherung oder auch Frauenhaus zu finden. Dies soll ausdrücklich nicht nur auf Fälle von Zahlungsschwierigkeiten beschränkt bleiben, sondern generell allen Mietparteien offen stehen.

5. Die Stadtbaugeschäftsführung legt dem Aufsichtsrat eine Vorlage über die Entwicklung der durchschnittlichen Nettomieten der letzten 8 Jahre getrennt nach Wohnungen mit Mietpreisbindung und Wohnungen ohne Mietpreisbindung vor.

6. Das Scoringverfahren wird überprüft, insbesondere auf die Möglichkeit in Notfällen flexibler reagieren zu können.

7. Die Stadtbau GmbH überprüft die dreihundert Wohnungsleerstände auf deren Notwendigkeit. Leerstände sind auf ein Sanierungskonzept abzustimmen und auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren. Bezüglich der vorhandenen Leerstände ist eine befristete Vermietung zu prüfen.

Begründung:
Zu 1. siehe Punkt 1
Zu 2. Die Neumiete soll auf diese Weise reduziert werden. Den Altmietern sollen mehr Rechte eingeräumt werden. Der Aufsichtsrat ist mit im Boot bei den Mietverträgen von Neubauten und bei sanierten Objekten.
Zu 3. Bei zu sanierenden größeren Wohnquartieren (Beispiel Altdorferstraße, Hay-mostraße, Adalbert – Stifter – Straße ) werden die Mieter mehr eingebunden. Alle Sa-nierungsschritte und Bedingungen für die Mieter werden transparent mittels eines So-zialplanverfahrens aufgezeigt.
Zu 4. Bei der Stadtbau wird ein Sozialdienst eingerichtet.
Zu 5. Hiermit soll die Mietpreisentwicklung bei der Stadtbau durchleuchtet werden.
Zu 6. siehe Punkt 6
Zu 7. Die Wohnungsleerstände sollen minimiert werden.

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