In den letzten Tagen ist in der Öffentlichkeit eine Debatte über das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 287 Keilberg – Hollerweg entbrannt. Es steht die Möglichkeit im Raum, dass Flächen, die durch die Stadt Regensburg zum Zwecke der Bebauung in Keilberg erworben wurden, für diesen Zweck ungeeignet sind, da es sich um Biotop-Flächen handelt.
Als Fraktion ist es uns ein großes Anliegen, die Situation und mögliche Fehler, die im Verfahren gemacht wurden, aufzuarbeiten. Dr. Helene Sigloch, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, äußert sich entsprechend auf eine Presseanfrage:

„Ich habe mich letztes Jahr bei den Baukulturtagen über das Gebiet informiert, wir haben auch darüber gesprochen, ob es sich für Gemeinschaftliches Wohnen eignet. Für den weiteren Bebauungsplan ist die Situation jetzt leider erst einmal schwierig. Ich finde wichtig, dass man sich genau anschaut, wie es dazu kam, damit nicht nochmal so etwas passiert. Auf jeden Fall gibt es Verbesserungsbedarf bei der Biotopkartierung: Die Stadt muss auf dem aktuellen Stand sein, wo sich Biotope befinden. Was den Bebauungsplan angeht, muss die Verwaltung jetzt die möglichen Optionen prüfen. Wir werden dranbleiben, dass das zeitnah geschieht. Die Menschen wollen wissen, wie es weitergeht.“
Weiter haben wir uns als Fraktion mit nachfolgenden Fragen an die Oberbürgermeisterin gewandt, um auch für uns Klarheit zu schaffen und aus möglichen Fehlern die richtigen Lehren für die Zukunft zu ziehen:
1) Wann und zu welchem Preis wurden die betreffenden Grundstücke jeweils erworben? Falls es sich um einen Tausch handelte: Wie hoch wurde der Wert der betreffenden Grundstücke jeweils angesetzt und wie wurde der Wert der getauschten Grundstücke jeweils ermittelt? Wann wurden die dafür notwendigen Beschlüsse im Stadtrat jeweils gefasst?
2) Gab es im Vorfeld des Erwerbs der betreffenden Grundstücke eine Überprüfung darauf, ob die Flächen sich für die im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens vorgesehene Nutzung bzw. Bebauung eignen? Wenn ja, wie sah diese Prüfung konkret aus?
3) Durch welche Fachstellen bzw. Referate und Ämter wurde diese Prüfung konkret vorgenommen und welche Fachstellen bzw. Referate und Ämter waren in den Prozess des Grunderwerbs in welcher Rolle involviert?
4) Hat sich seit dem Erwerb der betreffenden Grundstücke eine Veränderung der Rechtslage ergeben, die Auswirkungen auf die vorgesehene Nutzung bzw. Bebauung hat?
5) Welche Schlüsse ergeben sich verwaltungsintern aus den bestehenden Schwierigkeiten mit den betreffenden Grundstücken und wie werden Abläufe zum Grunderwerb mit Blick auf die bestehenden Schwierigkeiten perspektivisch angepasst werden?
6) Bitte stellen Sie den zeitlichen Ablauf des gesamten Vorgangs dar, von Prüfung des Kaufs, über Erwerb des Grundstücks bis hin zur Kartierung des Biotops: Wann wurde was von wem gemacht?
Unsere Fragen wurden umfassend im Planungsausschuss am 29.7.2025 beantwortet. Hier können sie die Sitzung nachhören.
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