2019 beschloss der Stadtrat aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes eine Zweckentfremdungssatzung mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu erlassen. Durch die Satzung wird die Umnutzung von Wohnraum in gewerbliche Nutzung unter einen Genehmigungsvorbehalt gestellt. Auch darf Wohnraum nicht mehr einfach leer stehen. Dadurch soll Wohnraum in Regensburg erhalten und vor Umnutzung geschützt werden. Die bisherige Bilanz der Zweckentfremdungssatzung fällt positiv aus. Neben der Präventivwirkung, die eine weitere Zunahme an Ferienwohnungen durch Umwidmungen verhindert, wurden insgesamt 45 Wohnungen – mit insgesamt 2467 m² Wohnfläche – „zurückgeführt“, also wieder zu Wohnraum.
„Die Zweckentfremdungssatzung erfüllt ihre Aufgabe erfolgreich“, resümiert Grünen-Fraktionsvorsitzende Maria Simon, die die Satzung 2019 noch mit beschlossen hatte.
Da die Satzung nun zum 15. Juli diesen Jahres ausgelaufen wäre und die Wohnraumsituation in Regensburg nach wie vor angespannt ist, wurde sie in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Verkehr und Wohnungsfragen am 11. Juni 2024 verlängert. Anders als 2019 wurde die Satzung aufgrund sich ändernder Gesetzteslagen diesmal nur für 1,5 Jahre erlassen. Innerhalb dieser 1,5 Jahre soll eine intensive Erkundung des Wohnungsmarktes und eine Anpassung an eine eventuelle neue Rechtslage erfolgen.