Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten und Bedingungen einer Zwischennutzung der Gebäude auf dem Gelände des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses für ehrenamtliches und kulturelles Engagement sowie Selbsthilfegruppen zu prüfen, bis ein nachhaltiges Nutzungskonzept im Sinne des Stiftungszwecks erstellt ist und umgesetzt werden kann.
Begründung:
Der Gebäudekomplex auf dem Gelände des ehemaligen Evangelischen Krankenhauses steht seit Jahren leer. Nach einer Ausschreibung im Jahre 2015 wird an einem Konzept für eine Nutzung im Sinne des Stiftungszwecks gearbeitet. Nach einer Zwischennutzung durch die Diözese Regensburg steht inzwischen ein Großteil wieder leer. Gleichzeitig gibt es in Regensburg einen eklatanten Mangel an Räumen für ehrenamtliches Engagement, Selbsthilfegruppen, soziale und kulturelle Initiativen. Das ehemalige Evangelische Krankenhaus liegt zentral in der Innenstadt, ist barrierefrei und bietet sofort gut nutzbaren Raum für Engagement und kulturelle Ideen. Bis zu der Verwirklichung eines Nutzungskonzeptes im Sinne des Stiftungszwecks sollte wieder eine Zwischennutzung ermöglicht werden. Diese schließt zwischenzeitlich die Lücke für den fehlenden Raumbedarf. Das Haus steht nicht leer, sondern hat einen gesellschaftlichen Nutzen für die Stadt und einen wirtschaftlichen für die Stiftung.
3 Kommentare
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Berichtsantrag Häusliche Gewalt während Corona
Die Verwaltung wird gebeten, im zuständigen Ausschuss über Erkenntnisse bzgl. häuslicher Gewalt in Regensburg zu berichten, dabei möglichst aktuelle Zahlen vorzulegen und insbesondere auf folgende Fragen einzugehen: – Liegen Erkenntnisse…
Weiterlesen »
Änderungsantrag zu TOP Ö 18 im Ausschuss für Verwaltung, Finanzen und Beteiligungen am 25. Februar 2021
Aus dem Sachverhalt werden die beiden Spiegelstriche gestrichen: • „Bezahlfunktion (Bargeld, Karte, Mobile-Pay); der Euro-Schlüssel ermöglicht eine kostenfreie Nutzung für Menschen mit Behinderung• […]• Einrichtung eines Kontos bezüglich der Einnahmen“…
Weiterlesen »
Digitale Sitzungsteilnahme – Möglichkeiten der neuen Gemeindeordnung ausschöpfen
Mit dem Gesetzentwurf auf Lt.-Drs. Nr. 18/13024 soll nun eine rechtssichere Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an der Sitzung kommunaler Gremien auf den Weg gebracht werden. DerGesetzentwurf sieht allerdings vor, dass…
Weiterlesen »